Solarpaket bringt Vereinfachungen für Steckersolargeräte

Im Bild mehrere Steckersolargeräte, für die das Solarpaket Verbesserungen bringt.Foto: AG Balkonkraftwerk
Stimmen zum Solarpaket: Die AG Balkonkraftwerk fordert eine schnelle Umsetzung des Rechts auf Steckersolar und einer neuen VDE Norm. Der VDI kritisiert, dass keine Klärung bei der Beteiligung von Kommunen an PV-Freiflächenanlagen erfolgt ist.

Das Solarpaket I bringt laut AG Balkonkraftwerk wichtige Vereinfachungen für die Energieerzeugung durch Steckersolargeräte:

  • Die Anmeldung der Anlage beim Netzbetreiber entfällt.
  • Die Anmeldung im Marktstammdatenregister wurde vereinfacht.
  • Es muss nicht mehr auf den Einbau des Zweirichtungszählers gewartet werden; der Ferraris-Zähler darf zeitweise rückwärts laufen.
  • Die Vereinfachungen gelten für Steckersolarkraftwerke mit bis zu 800 W Wechselrichterleistung (vorher: 600 W) und 2.000 W Modulleistung.

Damit erfüllen ist ein Teil der Forderungen der Balkonsolar-Petition erfüllt, die vor einem Jahr von über 100.000 Menschen unterzeichnet hatten. Die AG Balkonkraftwerk, in der sich die Initiatoren der Petition organisieren, begrüßt die Verabschiedung. Der Wissenschaftler und Youtuber Andreas Schmitz, a.k.a. “Akkudoktor”, der die Petition ins Leben gerufen hatte, sagt: „Es war höchste Zeit, dass sich das Gesetz der Realität anpasst. Balkonkraftwerke sind für etwa zwei Millionen Nutzer bereits ein normaler Teil der eigenen Energieversorgung. Die bürokratischen Hürden, die der Nutzung im Weg stehen, müssen weg. Die jetzt beschlossenen Änderungen sind hierfür richtig und wichtig.”

Solarpaket für Steckersolargeräte nicht ausreichend

Für den erwarteten Ausbau auf bis zu 12 Millionen Steckersolargeräte bis 2030 ist vor allem erforderlich, dass die Geräte auch an Miet- und Eigentumswohnungen genutzt werden können. Ein entsprechender Gesetzesentwurf der Bundesregierung befindet sich noch im parlamentarischen Prozess. Er sieht vor, dass die eigene Energieerzeugung in den Kreis der sogenannten “privilegierten Maßnahmen” aufgenommen wird, auf die Mietende und Wohnungseigentümer ein Recht haben. Dazu gehören bereits etwa der behindertengerechte Umbau oder der Einbau einer Wallbox zum Laden von E-Autos. Damit wären eine willkürliche Ablehnung durch Vermieter und Eigentümergemeinschaften sowie Auflagen, die man bewusst wählt, um den Einbau zu verhindern, nicht mehr möglich. Das Gesetzgebungsverfahren stockt allerdings scheinbar aktuell, weil es in einem ganz anderen Bereich Dissens in der Ampelkoalition gibt: In derselben Gesetzesvorlage sollen auch virtuelle Wohneigentümerversammlungen ermöglicht werden.

Zudem bleibt die Frage nach der zulässigen Maximalleistung und der Art des Anschlusses offen. Während die Gesetzesvorlagen hier Grenzwerte von 800 Watt beim Wechselrichter und 2.000 Watt bei den Solarmodulen festlegen, sieht die kurz vor der Veröffentlichung stehende Entwurfsfassung einer VDE-Produktnorm für Steckersolargeräte bislang eine niedrigere Modulleistung vor und auch die Zulässigkeit des Anschlusses mit dem gebräuchlichen und bewährten Schutzkontaktstecker ist dort noch in der Diskussion.

Fehlstelle im Solarpaket: Mehrkosten und Bürokratie

Der Verein Deutscher Ingenieure (VDI) fürchtet Mehrkosten und Bürokratie. „Eine Fehlstelle im Solarpaket ist, dass bei der Beteiligung von Kommunen an PV-Freiflächenanlagen keine Klärung erfolgt, wie sich die Regelung in §6 EEG zu Landesbeteiligungsgesetzen verhält“, sagt der VDI-Experte Stefan Müller. Das führe zu Mehrkosten und Bürokratie. Er gibt an, dass aktuell jedes Land seine eigene weitere Abgabe baue.

Die Maßnahmen im Bereich der Gebäude-PV und bei Energiespeichern sind überwiegend hilfreich und vereinfachen den Zugang zu PV für den Eigenverbrauch. Positive Aspekte sind:

  • schneller Netzzugang
  • Veröffentlichung sowie Vereinheitlichung der Technischen Anschlussbedingungen (TAB)
  • Anpassung der Pflichten zur Teilnahme an der Direktvermarktung
  • „unentgeltliche Abgabe“ und die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung

Vor allem der letzte Punkt, ist laut Müller „extrem wichtig und gerade eine gute Dynamik“. Der Netzausbau ist weiterhin das wichtigste Thema. „Der Druck bleibt hoch und somit ist es wichtig, dass vorhandene Flexibilität nutzbar gemacht wird“, so Müller. Speicher dürfen künftig an einem Wechselmodell teilnehmen. Alle zwei Monate ist zudem ein Wechsel zwischen einer Einspeisung und Einspeicherung von Mischstrom aus dem Netz möglich. „Hier sind weitere Verbesserungen erforderlich, denn Speicher müssen integraler Teil der neuen Energiewirtschaft werden“, so der VDI-Experte. Denn: „Bei all diesen Regelungen besteht Potenzial für weiteren Bürokratieabbau.“

Quelle: AG Balkonkraftwerk, VDI | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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