Clearingstelle: Volleinspeisung der Photovoltaik-Anlage jetzt melden
Laut Clearingstelle EEG|KWKG ist derzeit noch nicht abschließend geklärt, ob Betreiberinnen und -betreiber von Photovoltaik-Anlagen ihren Netzbetreibern jährlich melden müssen, dass sie für das folgende Kalenderjahr die erhöhte Volleinspeisevergütung in Anspruch nehmen möchten. Daher hat die Clearingstelle nun einen Rat zur Praxis für Solaranlagen mit Inanspruchnahme der Volleinspeisevergütung veröffentlicht.
Um Streit zu vermeiden, rät die Clearingstelle EEG|KWKG nun Anlagenbetreiberinnen und -betreibern dazu, spätestens am 30. November 2024 ihren Netzbetreibern schriftlich und unter Nennung ihres Namens sowie der spezifischen Photovoltaik-Anlagedaten zu melden, dass sie im Jahr 2025 den gesamten in ihrer Solaranlage erzeugten Strom (mit Ausnahme des Stroms, der in der Solaranlage selbst oder in deren Neben- und Hilfsanlagen zur Erzeugung von Strom im technischen Sinn verbraucht wird) ins Netz einspeisen wollen und hierfür die erhöhte Volleinspeisevergütung nach § 100 Abs. 14 Satz 2 EEG 2021 bzw. § 48 Abs. 2a Satz 1 EEG 2023 verlangen. Diese Meldung kann jeweils vor dem 1. Dezember für ein oder mehrere Jahre im Voraus abgegeben werden. Für Neuanlagen kann die Anmeldung noch im Inbetriebnahmejahr – allerdings vor der Inbetriebnahme erfolgen, wie die Clearingstelle in einem weiteren Beitrag zu diesem Thema erläutert..
Mit dem EEG 2023 hat der Bund eine erhöhte Volleinspeisevergütung eingeführt. Weitere Informationen zur EEG-Einspeisevergütung und weiteren Förderinstrumenten stellt der Solarserver im Basiswissen unter diesem Link bereit.
Quelle: Clearingstelle EEG|KWKG | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH