Geplantes Kraftwerkssicherheitsgesetz: Verbände nehmen Stellung

Odner mit Ausschrift Gesetzzentwurf, Referentenentwurf für geplantes Kraftwerkssicherheitsgesetz in der Kritik.Illustration: MQ-Illustrations /stock.adobe.com
Die Bundesregierung will das geplante Kraftwerkssicherheitsgesetz auch ohne eigene Mehrheit im Bundestag vorantreiben. Der BDEW fordert eine schnelle Umsetzung, während sich der BEE eine Ausgestaltung als Flexibilitätssicherungsgesetz wünscht.

Obwohl der Bundesregierung nach dem Aus der Ampel die Mehrheit im Bundestag fehlt, hatte das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Montag einen Referentenentwurf für ein geplantes Kraftwerkssicherheitsgesetz (KWSG) vorgelegt. Der Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) kritisiert, dass für die Verbändeanhörung eine sehr kurze Frist von nur drei Tagen für eine Stellungnahme zur Verfügung stand. In seiner Stellungnahme fordert der Verband deutliche Überarbeitungen.

„Das KWSG muss vom Kopf auf die Füße gestellt werden“, sagt BEE-Präsidentin Simone Peter. Das Kraftwerkssicherung müsse man mit dem dringenden Bedarf an Flexibilitäten in Einklang bringen und deshalb als Flexibilitätssicherungsgesetz ausgestalten. Nur wenn die Leitplanken des neuen Strommarkts, der nach den Bedürfnissen der systemsetzenden Erneuerbaren Energien ausgerichtet seien, könne man eine gesicherte Versorgung, Flexibilität und die Einhaltung der Klimaziele erfüllen. Dafür müsse man das flexibel steuerbare, heimische Back-up erneuerbarer Energien zum Ausgleich der fluktuierenden Quellen Wind und Solar ebenso berücksichtigen wie Speicher- und Verbraucherflexibilität.

„Das Angebot der Erneuerbaren steht und es ist günstiger, sauberer und sicherer als die rund 15 Milliarden Euro teuren Erdgaskraftwerke“, so Peter. Auch das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz brauche eine Überarbeitung mit anschließender Verlängerung ab 2026 bis 2035. Für zukünftige und bestehende KWK-Systeme müsse der Bund dabei Anreize zur Integration erneuerbarer Energien schaffen. Dabei sollten alle erneuerbare Energieträger inklusive Biogas, feste Biomasse, Biomethan, grüner Wasserstoff und grüne Wasserstoffderivate ohne Mengenbegrenzung angerechnet werden können. Eine Verlängerung ohne klimafreundliche Anreize lehnt der BEE ab.

Geplantes Kraftwerkssicherheitsgesetz birgt Risiken für Investoren

Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) begrüßt, dass die Bundesregierung das Thema weiter vorantreibt. „Wir brauchen schnell neue und steuerbare Kraftwerke, um sie den Erneuerbaren Energien als Partner für ein sicheres Stromsystem zu Seite zu stellen. Denn eins ist klar: auch eine vorgezogene Neuwahl und neue Regierungskonstellationen nehmen nicht den Zeitdruck für den Zubau von Erzeugungskapazitäten weder von der Energiebranche noch vom Gesetzgeber“, sagt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung.

Der Verband kritisiert jedoch, dass die bislang angedachten Regelungen, vor allem für H2-ready-Kraftwerke, mit zu hohen Risiken behaftet seien. Das mache Investitionen für private Kapitalgeber uninteressant. Daher sei entscheidend, dass man die Förderbedingungen so ändert, dass Aufsichtsräte die Investitionen freigeben und Banken diese als finanzierungsfähig einstufen können. „Momentan verhindern insbesondere die hohen Risiken und die drohenden Konsequenzen bei Nichterfüllung der Vorgaben für den Wasserstoffeinsatz die sogenannte Bankability“, sagt Andreae. Zu den hohen Risiken gehören laut BDEW nicht ausreichende Wasserstoffverfügbarkeit, Verzögerungen in der Technologieentwicklung bei Wasserstoff-Turbinen oder der Aufbau der Wasserstoff-Infrastruktur sowie zu knappe Realisierungszeiträume. „Eine vollständige Rückzahlung der Förderung beziehungsweise Einbehaltung der Sicherheitsleistung wären die Folge. Hier müsse der Gesetzgeber nachbessern und das Gesetz schnell auf den Weg bringen.

Quelle: BEE, BDEW | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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