BNetzA will Vergütung für vermiedene Netzentgelte abschaffen

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) schlägt vor, die Vergütungen für vermiedene Netzentgelte abzuschaffen. Dazu hat die Behörde einen Regelungsentwurf zu derzeitigen Vergütung für dezentrale Einspeisung (sog. vermiedene Netzentgelte) zur Konsultation gestellt. Die BNetzA plant darin, die Vergütung an dezentrale Anlagen sukzessive abzuschmelzen.
„Wir schlagen eine Entlastung der Verbraucherinnen und Verbraucher und der Unternehmen in Höhe von insgesamt 1,5 Milliarden Euro über drei Jahre vor“, sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur. „Eine Subvention von Kraftwerken durch sogenannte vermiedene Netzentgelte zu Lasten der Verbraucherinnen und Verbraucher ist nicht mehr zeitgemäß. “
Der Entwurf sieht eine gestaffelte Abschmelzung der Auszahlungen von Entgelten für die dezentrale Einspeisung vor. Beginnend am 1. Januar 2026 sollen die Entgelte jährlich um 25 Prozent sinken. Ab 2029 sollen keine Entgelte für dezentrale Einspeisung mehr ausgezahlt werden. Dies spart den Netznutzern in den Jahren 2026 bis 2028 in Summe ca. 1,5 Mrd. Euro.
Um den Betreibern von dezentralen Erzeugungsanlagen ausreichend Zeit zur weiteren Planung einzuräumen, hat die Bundesnetzagentur dabei statt einer sofortigen Abschaffung den schrittweisen Ansatz gewählt.
Hintergrund „vermiedene Netzentgelte“
Bei der Vergütung für dezentrale Erzeugung nach § 18 StromNEV handelt es sich um eine Zahlung von den Netzbetreibern unter anderem an konventionelle Erzeugungsanlagen, die an Verteilernetze angeschlossen sind. Neue Solar- und Windanlagen fallen nicht unter die Regelungen. Die Stromverbraucherinnen und Stromverbrauchern tragen die sog. vermiedenen Netzentgelte über die allgemeinen Netzentgelte. Die Belastung betrage jährlich rund eine Milliarde Euro. Im bundesweiten Schnitt machten die vermiedenen Netzentgelte damit ungefähr drei Prozent der Netzkosten aus.
Die Einführung der Vergütung für dezentrale Erzeugung erfolgte vor über 25 Jahren in der Annahme, dass ein lokaler Verbrauch des lokal erzeugten Strom die Gesamtnetzkosten senken helfe, da die übergeordneten Netze nicht in Anspruch zu nehmen seien. Diese Annahme stimme aber immer weniger. Auch dezentral erzeugter Strom wird zunehmend über längere Strecken in die Verbrauchszentren transportiert. Zusätzlich müssen auch nachgelagerte Netze so ausgebaut sein, dass eine Region aus den vorgelagerten Netzen versorgt werden kann, etwa wenn dezentral angeschlossene Erzeugungsanlagen nicht verfügbar sind.
Die bestehende Regelung zu den sog. vermiedenen Netzentgelten läuft durch die Aufhebung der Stromnetzentgeltverordnung zum 31. Dezember 2028 aus. Durch die Festlegung gibt die Bundesnetzagentur den Anlagenbetreibern Planungssicherheit, indem sie frühzeitig signalisiert, dass es keine Verlängerung der Regelung geben wird.
Weiteres Verfahren
Der Entwurf der Festlegung ist unter www.bundesnetzagentur.de/1057122 veröffentlicht. Stellungnahmen zu dem konsultierten Entwurf ließen sich bis zum 23.05.2025 abgeben.
Quelle: Bundesnetzagentur | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH