BVES: Speicher brauchen keine vermiedenen Netzentgelte

Der Bundesverband Energiespeicher Systeme e.V. (BVES) stellt klar, dass er mit der geplanten Abschaffung der Vergütung für vermiedene Netzentgelte für Batteriespeicher einverstanden ist. Diese Vergütung, die Teil der Netzentgelte für alle Verbraucher ist, sei “natürlich eine erfreuliche Anerkennung für die Leistung von Batteriespeichern für die Verteilnetze”, sagte Gerrit Lühring, Referent Politik und Regulierung, beim BVES. Doch für den wirtschaftlichen Betrieb von Speichern sei dieser Beitrag nicht nötig. “Speicher wollen keine Subventionen, sondern können am Markt wirtschaftlich sein.”
Das zeigt auch der rasante Ausbau insbesondere im Heimspeichersegment im laufenden Jahr. Denn laut einer Auswertung der RWTH Aachen war Ende April 2025 in Deutschland eine Batteriekapazität von 20 Gigawattstunden (GWh) installiert. Das waren 6 GWh mehr als vor Jahresfrist. Allein seit Anfang des Jahres sind 2 GWh hinzukommen. Das Gros entfällt dabei auf Heimspeicher, die bezogen auf die Kapazität vier Fünftel stellen (16,2 GWh). Alle Batteriespeicher zusammen kommen auf eine Leistung von 12,7 (Vorjahr 9,1) Gigawatt (GW). Davon entfielen 10,4 GW auf Heimspeicher.
Laut Bundesnetzagentur gibt es “die Vergütung für dezentrale Erzeugung bisher für alle Anlagen, die an ein Verteilernetz angeschlossen sind, also unterhalb der Hochspannungsebene”. Dabei handele es sich vor allem um Erdgas (46 Prozent), Mineralölprodukte (12 Prozent), Biomasse (11 Prozent) und Speicher (9 Prozent). Betroffen dürften laut BVES knapp 1 GW an Großspeichern sein, die künftig keine Vergütung mehr erhalten.
Die BNetzA hatte in der vergangenen Woche vorgeschlagen, die vor 25 Jahren eingeführte Vergütung für vermiedene Netzentgelte bis 2029 auslaufen zu lassen. Diese Zahlungen machen 4 bis 5 Prozent der Netzentgelte der Stromkunden aus. Zwar gibt es schon seit 2023 keine Vergütungen mehr für Neuanlagen; neue PV- und Windenergieanlagen sind sogar seit 2018 schon keine Begünstigten mehr. Für alte Solar- und Windkraftwerke wurden die Vergütungen bis 2020 auf Null abgeschmolzen. Doch die übrigen Anlagen am Netz würden “in den nächsten Jahrzehnten noch bis zu 30 Milliarden Euro an vermiedenen Netzentgelten” beanspruchen, die durch die Stromkunden zu tragen seien.
Dynamische statt “vermiedene” Netzentgelte
Laut der Behörde lasse sich eine “Einsparung von Netzinfrastrukturkosten aufgrund von dezentralen Kraftwerken erneuerbarer oder konventioneller Art nach 10 Jahren Netzentwicklungsplanung nicht feststellen.” Die ursprüngliche Annahme war ja gewesen, dass durch dezentralen Verbrauch des lokal produzierten Stroms auf die übergeordnete Netzebene nicht zugegriffen werden müsse. Das sei sogar teilweise zutreffend, schreibt die BNetzA, die deshalb auch eine künftige Förderung nicht grundsätzlich ablehnt. “Erforderliche Förderungen” sollten aber “technologiespezifisch gezielt und ohne Wirkung auf die lokalen Netzentgelte” vorgenommen werden.
Dem stimmt Max Kleinebrahm, Forschungsleiter Energy Demand & Mobility beim Karlsruher Institut für Technologie (KIT) zu. „Die pauschale Aussage, dass lokale Erzeugung nie Netzausbau spart, ist zu grob.” In einem statisch geplanten Netz sei dieser Effekt gleichwohl oft nur gering. “Aber in einem dynamisch geführten, digitalisierten Netz kann gezielter lokaler Verbrauch sehr wohl Netze entlasten, wenn er durch geeignete Preissignale gefördert wird”, so Kleinebrahm gegenüber den Solarthemen.
Die Kritik an pauschalen „vermiedenen Netzentgelten“ sei insofern nachvollziehbar. “Eine Weiterentwicklung hin zu dynamischen Entgelten könnte die ursprüngliche Intention, Netzentlastung durch lokales Verhalten, realistisch und wirkungsvoll neu aufgreifen.“ Wie dies konkret aussehen kann, haben Forschende des KIT, anderer Institute und Unternehmen in einer neuen Studie unter Leitung der Albert-Ludwig-Universität Freiburg vorgeschlagen.
Batterien als Erzeuger anerkennen
BVES-Mann Gerrit Lühring hofft derweil darauf, dass ein Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) zu vermiedenen Netzentgelten von Ende 2024 in Zukunft für die Branche an anderer Stelle Verbesserungen liefert. In dem Fall hatte ein Betreiber eines 5 MW-Batteriespeichers auf die Zahlung einer Vergütung für vermiedene Netzengelte geklagt, was der Verteilnetzbetrieber verweigert hatte. Nicht nur hatte der BGH der Klage stattgegeben, er hatte dort Batteriespeicher auch als Erzeugungsanlagen eingestuft. Dieses Urteil könne in Zukunft neuen Großspeichern Millionen an Kosten sparen, so Lühring. Denn derzeit müssten neue Großspeicher noch Baukostenzuschüsse für den Netzausbau bezahlen. “Das sind rund 60 Millionen Euro bei einem 300 MW Projekt”, rechnet er vor. Doch diese Verpflichtung gelte nur für Verbraucher, nicht für Erzeuger. Eine entsprechende Klärung, welcher Status für Batteriespeicher denn nun gilt, könnte im Zuge neuer Netzentgeltberechnungen endgültig fallen.
Autor: Oliver Ristau | www.solarserver.de © Solarthemen Media GmbH