Bundesnetzagentur testet Wallboxen

Grafik zeigt Haus mit Photovoltaik-Dach und Auto an Wallbox davorGrafik: 4th Life Photography /stock.adobe.com
Die Bundesnetzagentur hat die elektrische Sicherheit von Wallboxen geprüft. Dabei hat sie keine gefährlichen Mängel festgestellt.

Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur, sagt: „Die Elektromobilität wächst, deswegen wird die Qualität und die Sicherheit von Wallboxen immer wichtiger. Wir konnten bei unseren Stichproben erfreulicherweise keine schwerwiegenden Mängel feststellen.“ Die Marktkampagne führte die zum Geschäftsbereich des Bundeswirtschaftsministeriums gehörende Bundesbehörde gemeinsam mit dem Landesinstitut für Arbeitsschutz und Arbeitsgestaltung Nordrhein-Westfalen (NRW) durch. 

Ergebnisse der Überprüfung

Die Bundesnetzagentur und das Landesinstitut für Arbeitsschutz und Arbeitsgestaltung NRW haben stichprobenartig Wallboxen überprüft. Alle Produkte konnten sicher in Betrieb genommen werden. Die Bundesbehörde konnte keine möglichen Gefahren bei der Benutzung feststellen. Die Funktechnik funktionierte bei allen Produkten einwandfrei und es kam zu keinen Störungen. Mängel fand die Bundesnetzagentur zum Beispiel bei fehlenden Kennzeichnungen. 

Zuständigkeit bei der Marktüberwachung 

Die Marktüberwachung liegt je nach Produkten bei verschiedenen Landes- und Bundesbehörden. Aufgabe ist es, die Verbraucher:innen vor nichtkonformen und gefährlichen Geräten zu schützen. Die Bundesnetzagentur überwacht Produkte mit Funktechnik. Sie prüft bei diesen ebenfalls die Sicherheit. Produkte ohne Funktechnik haben die Landesbehörden im Blick. In Nordrhein-Westfalen ist dies das Landesinstitut für Arbeitsschutz und Arbeitsgestaltung NRW mit Standorten in Bochum und Düsseldorf.

Aufgaben und Ziele der Marktüberwachung

Die Bundesnetzagentur verfolgt mit ihrer Marktüberwachung gemäß EMV- und RE-Richtlinie unter anderem folgenden Ziele:

  • Verbraucherschutz (Schutz vor nichtkonformen/gefährlichen Geräten)
  • Herstellen/Sicherstellen von Wettbewerbsgleichheit zwischen deutschen und europäischen Wirtschaftsakteuren und zwischen Wirtschaftsakteuren aus Europa und aus Drittstaaten.
  • Sicherstellen der effizienten Frequenznutzung
  • Zuständige Behörde für Frequenzzuteilung
  • Schutz der sicherheitsrelevanten Funkdienste
  • Schutz von Telekommunikationsnetzen und des Rundfunks

Quelle: Bundesnetzagentur Bonn | www.solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

Schließen