Hydrogeologen gegen Windenergie in Wasserschutzgebieten

Hinweisschild für Wasserschutzgebiet vor grünen Bäumen.Foto: bluedesign / stock.adobe.com
Hydrogeologen warnen vor dem Bau von Windenergieanlagen in Wasserschutzgebieten. Die Anlagen könnten das Trinkwasser gefährden.

Die im Dachverband der Geowissenschaften (DV Geo) organisierten Hydrogeologen lehnen die Errichtung von Windparks in Wasserschutzgebieten ab. Sie fürchten negative Folgen für das Trinkwasser. So sei die Qualität und Verfügbarkeit von Grundwasser limitiert und aufgrund des Klimawandels sowie durch Landwirtschaft, Industrie und Verkehr vielfältigen Belastungen ausgesetzt. Die Einzugsgebiete der genutzten Brunnen und Quellen stehen deshalb unter besonderem Schutz. Die Ausweisung von Schutzgebieten speziell für die Trinkwasserversorgung habe hohe Priorität und diene dem Wohl der Allgemeinheit, weshalb die Schutzgebietsverordnungen als untergesetzliches Regelwerk zum WHG § 23 einzuhalten sind.

Grundlagen hierzu biete das Arbeitsblatts W 101 (2021) des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfachs (DVGW). Demnach werden Schutzgebiete in die Schutzzonen I (Fassungsbereich), II (Engere Schutzzone) und III (Weitere Schutzzone) unterteilt. In Schutzzone II unterliegt die Landnutzung starken Einschränkungen, um die Trinkwasserversorgung vor schädlichen Einflüssen zu schützen. Dort sind deshalb verschiedene Maßnahmen sachlich begründet untersagt, wie das Errichten und Erweitern von baulichen Anlagen und Baustelleneinrichtungen, der Neubau von Verkehrswegen und befestigten Flächen, der Umgang mit wassergefährdenden Stoffen sowie Eingriffe, die zu einer Verletzung oder Reduzierung der Grundwasserüberdeckung führen.

Sorge vor Windenergie in Wasserschutzgebieten

Mit großer Sorge beobachteten die Hydrogeologen deshalb, dass Planungen von Windenergieanlagen zunehmend auch in Wasserschutzgebieten erfolgten, selbst in der besonders verletzlichen Schutzzone II. Das sei im Rahmen einer Güterabwägung aus Sicht des Verbandes weder nachvollziehbar noch tragbar, zumal die Schutzzone II eher kleinere Gebiete umfasst, sodass ein Verzicht auf Bauvorhaben in dieser Zone keine relevante Einschränkung der wirtschaftlichen Entwicklung darstellten.

Die zuständigen Fachbehörden können zwar eine Befreiung von den Regelungen der Rechtsverordnung erteilen. Dies erfolge allerdings im Sinne der Trinkwasserversorger zur Sicherstellung und zum Ausbau der Versorgung und nicht, um Möglichkeiten für privilegierte Bauvorhaben zu schaffen. Durch die Bau-, Betriebs- und Rückbauphase einer Windenergieanlage sowie durch die Errichtung der Zuwegungen ist von einer erheblichen Gefährdung der Trinkwasserversorgung sowie einer nicht notwendigen Verletzung der Schutzgebietsverordnungen auszugehen. Ähnliches gilt für die Einzugsgebiete von Quellen und Brunnen, deren Nutzer Brauereien, Mineralwasserfirmen oder andere seien. Diese verfügten zwar nicht über behördlich festgelegte Schutzgebiete, seien aber ebenso wie die öffentliche Wasserversorgung vor schädlichen Einwirkungen sicher zu schützen.

Der Vorstand der Fachsektion Hydrogeologie im DV Geo plädiere deshalb an die Behörden, im Zuge der vorzunehmenden Abwägungen dem nachhaltigen Schutz der Grundwasserressourcen und der öffentlichen Trinkwasserversorgung Priorität zu geben.

Die Fachsektion Hydrogeologie sei eine interdisziplinäre Interessengemeinschaft aus Wissenschaft, Behörden und Unternehmen und assoziiertes Mitglied im DVGeo. Sie befasse sich dabei mit allen Aspekten des Grundwassers. Sie stelle ferner die größte Vereinigung von Fachleuten der Hydrogeologie und angrenzender Fachbereiche im deutschsprachigen Raum dar.

Quelle: DV Geo | www.solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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