Ermäßigter Steuersatz für Holzhackschnitzel unverändert

Eine Hand greift in Holzhackschnitzel, ein ermäßigter Steuersatz von 7 % bleibt bestehen.Foto: Juergen Wiesler / stock.adobe.com
Das Finanzministerium hatte geplant, den ermäßigten Steuersatz für Holzhackschnitzel einzuschränken. Die Verbände FVH und DeSH hatten das kritisiert und begrüßen, dass die Neuregelung nun zurückgenommen wurde.

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat die geplante Änderung des reduzierten Umsatzsteuersatzes bei Holzhackschnitzeln zurückgenommen. Das BMF hatte in einer Mitteilung vom 17. April 2025 informiert, dass Holzhackschnitzel als Brennholz ab dem 1. Juni 2025 nur noch dem ermäßigten Steuersatz von 7 Prozent unterliegen, wenn sie unter die Zolltarifnummer 4401 fallen und eine bestimmte Art und Aufmachung bei der Abgabe und beim Verkauf vorweisen, einen im Voraus festgelegten Trocknungsgrad von unter 25 % einhalten sowie zum Heizen öffentlicher oder privater Räumlichkeiten bestimmt seien.

Ermäßigter Steuersatz für zum Verbrennen bestimmte Holzhackschnitzel

Der Fachverband Holzenergie im Bundesverband Bioenergie (FVH) und der Deutsche Säge- und Holzindustrie Bundesverband (DeSH) hatten gegenüber dem BMF grundsätzlich kritisiert, dass es innerhalb von nur zwei Jahren zu einer erneuten grundsätzlichen Änderung der Rechtslage kommt und besonders die Praxistauglichkeit des Feuchtegrads bemängelt, ebenso die Einschränkung auf die Verwendung zum Heizen von Räumlichkeiten. Mit der Rücknahme der geplanten Neuregelung gilt jetzt wieder grundsätzlich ein ermäßigter Steuersatz von 7 Prozent für Holzhackschnitzel, es sei denn, es ergibt sich aus der Art der Aufmachung oder der Menge der Abgabe beim Verkauf, dass diese nicht zum Verbrennen bestimmt sind.

FVH und DeSH begrüßen die erfolgte Klarstellung des Ministeriums und mahnen bei zukünftigen Änderungen eine frühzeitige Einbeziehung der Branche an. „Zunächst einmal ist es gut, dass das BMF die Neuregelung zum reduzierten Umsatzsteuersatz bei Hackschnitzeln wieder zurückgenommen hat. Die praxisuntaugliche Regelung hat bei Lieferanten und Abnehmern von Hackschnitzeln für erhebliche Verunsicherung gesorgt. Das Hin und Her zum Umsatzsteuersatz muss jetzt ein Ende haben. Die Unternehmen brauchen Planungssicherheit und nicht im Monatstakt Neuregelungen von Steuersätzen mit knapp bemessenen Umsetzungsfristen“, sagt Gerolf Bücheler, Geschäftsführer des FVH. Julia Möbus, Geschäftsführerin des DeSH ergänzt: „Vor dem Hintergrund des Bürokratieabbaus ist es wichtig, dass für die Unternehmen keine neuen zusätzlichen Hürden geschaffen werden.“

Quelle: FVH | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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