Klimaklage: BUND und SFV ergänzen Verfassungsbeschwerde

Der Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V. (SFV) und der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) haben ihre im Herbst 2024 eingereichte Klimaklage vor dem Bundesverfassungsgericht mit weiteren Argumenten untermauert. Zuletzt hatte der Expertenrat für Klimafragen (ERK) dem Koalitionsvertrag „keinen nennenswerten positiven Impuls“ zum Erreichen der Klimaziele bescheinigt. Der nun beim Bundesverfassungsgericht eingereichte ergänzende Schriftsatz analysiert das neue ERK-Gutachten sowie den neu ins Grundgesetz eingefügten Artikel 143h zum Sondervermögen und erhärtet, dass auch die schwarz-rote Regierung nicht angemessen auf die Klimakrise reagiert.
„Die jüngsten Entwicklungen zum Klimaschutz bestätigen leider unsere Befürchtungen. Auch die neue Bundesregierung bleibt gefährlich ambitionslos“, sagt Olaf Bandt, BUND-Vorsitzender. „Sie plant bisher keine ausreichenden Maßnahmen, um das Ruder beim Klimaschutz herumzureißen. Die deutschen Klimaziele werden verfehlt, das 1,5 Grad-Limit sowieso. Daher muss nun die Bundesregierung ein wirksames Klimaschutzprogramm noch in 2025 vorlegen.“ Einerseits fehlt Schwarz-Rot offenbar der politische Wille. Andererseits hatte die Ampel die wichtigen Hebel im Klimaschutzgesetz (KSG) gestrichen: Die Regierung muss nun nicht mehr gegensteuern, wenn Deutschland die Ziele auch in einzelnen Sektoren verfehlt.
Laut Grundgesetz deutlich mehr Schutz nötig
Der Schriftsatz von SFV und BUND geht auch auf die Kopplung des Sondervermögens an das Ziel der Klimaneutralität bis 2045 im Grundgesetz ein (Artikel 143h): Es verpflichtet die Regierung zwar, die Ausgaben des Sondervermögens an diesem Ziel auszurichten. Das reicht aber nicht, denn das Grundgesetz verlangt mehr. Es gilt die Verpflichtung aus den Grundrechten und dem Staatsziel Umweltschutz, dass Deutschland den Klimaschutz und die Senkung der Emissionen deutlich beschleunigen muss. Das Deutschland noch zur Verfügung stehende CO2-Budget ist bereits deutlich ausgereizt.
„Die Klimakrise rast, doch Deutschland hinkt seinen eigenen, viel zu schwachen Klimazielen hinterher“, sagt Susanne Jung, Geschäftsführerin vom SFV. „Ein Sondervermögen im Grundgesetz zu verankern, das zur Klimaneutralität bis 2045 eingesetzt werden kann, reicht nicht aus. Das Grundgesetz verpflichtet uns zum Schutz unserer Lebensgrundlagen, und das bedeutet: Jetzt Handeln, und zwar deutlich schneller.”
In einem laufenden Rechtsstreit über die KSG-Verpflichtung der Bundesregierung zu Sofortprogrammen hatte zuletzt das Bundesverwaltungsgericht auf Antrag des BUND hin den Rechtsstreit ausgesetzt. Es hatte damit zu erkennen gegeben, dass es erst einmal abwarten will, ob das Bundesverfassungsgericht das neue KSG für verfassungsgemäß hält oder nicht. Dass die aktuelle Sondervermögens-Diskussion die Bedeutung rascher Klimaneutralität weitgehend verkennt, analysiert ferner ein Rechtsgutachten von Felix Ekardt für den SFV, das er in der zweiten Juli-Hälfte vorstellen will.
Klimaklage von BUND und SFV ist eine von dreien
Die Verfassungsbeschwerde von SFV und BUND ist eine von dreien, die fünf deutsche Umweltverbände gemeinsam mit Kläger:innen aus allen Teilen der Gesellschaft gegen die unzureichende Klimapolitik der Bundesregierung sowie insbesondere die Entkernung des Klimaschutzgesetzes (KSG) erheben. Neben dem Solarenergie-Förderverein Deutschland (SFV) und dem Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) führen die Deutschen Umwelthilfe (DUH) sowie auch Greenpeace und Germanwatch jeweils eine Beschwerde.
Quelle: SFV | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH