Gläubiger von Green-City-Anleihen erhalten Auszahlungen

Ein Mann tippt mit dem Finger auf den Schriftzug Insolvenz.Grafik: CrazyCloud / stock.adobe.com
Anleihegläubiger von zwei Kraftwerksparkgesellschaften der später insolventen Green City Gruppe erhalten für ihre Forderungen eine Ausschüttung. Während nicht nachrangige Gläubiger der insolventen Gesellschaften vollständig befriedigt werden, können nachrangige Geldgeber mit einer Quote von nominal bis zu 70 Prozent rechnen.

Gläubiger, die Anleihen der Green City Energy Kraftwerkspark II GmbH & Co. KG (KWP II) und der Green City Energy Kraftwerkspark III GmbH & Co. KG (KWP III) erworben hatten, können in Bälde mit Auszahlungen rechnen. Das teilte der Insolvenzverwalter Axel Bierbach mit. Die Gläubigerversammlung der beiden Gesellschaften hätten den Insolvenzplänen mit großer Mehrheit zugestimmt. Demnach würden die Forderungen nicht nachrangiger Anleihengläubiger vollständig erfüllt.

Auch für die mehreren tausend Anleger, die nachrangige Namens- und Inhaberschuldverschreibungen der beiden anleihefinanzierten Gesellschaften halten, seien das erfreuliche Nachrichten. Denn sämtliche Gläubiger mit nachrangigen Forderungen dürfen mit einer realtiv hohen Ausschüttungsquote rechnen.

So würden beim KWP II nach aktueller Planung knapp 70 Prozent des Nominalbetrags der Anlage über die kommenden 20 Jahre zurückgezahlt. Das entspreche abgezinst – also auf den heutigen Wert umgerechnet – einer Befriedigungsquote von voraussichtlich 31,3 Prozent. Beim KWP III erhalten die Anleihegläubigere voraussichtlich 35,7 Prozent auf ihren Nominalbetrag, was abgezinst einer Quote von 17,9 Prozent entspricht. Bereits im Herbst 2025 sollen die Anleihegläubiger beider Kraftwerksparkgesellschaften die ersten anteiligen Ausschüttungen erhalten.

Quote von 30 Prozent bei Green City-Insolvenz

Die beiden Unternehmen sind hundertprozentige Tochtergesellschaften der Green City AG, die im Januar 2022 einen Insolvenzantrag stellte. Am 1. Dezember 2023 eröffnete das Amtsgericht München ferner auch die Insolvenzverfahren über die Vermögen der Gesellschaften KWP II und KWP III. Das Gericht bestellte dabei die Rechtsanwälte Axel Bierbach (für KWP II) und Oliver Schartl (für KWP III) von der Münchener Kanzlei Müller-Heydenreich Bierbach & Kollegen zu Insolvenzverwaltern.

Bierbach, zugleich Insolvenzverwalter der Green City AG, sprach von einem „guten Konsens, mit dem der Wille der überwiegenden Anzahl der Anleger, die ihre sinnvolle Geldanlage in Erneuerbaren Energieanlagen erhalten wollen, umgesetzt werden konnte.“ Das Grüne Emissionshaus betreibe die Windkraftanlagen der Green City weiter.

Neuigkeiten gibt es auch für die vorrangingen Gläubiger der insolventen Muttergesellschaft, der Green City AG. Insolvenzverwalter Bierbach kündigte an, dass diese voraussichtlich im Herbst 2025 mit einer ersten Abschlagsverteilung in Höhe von 20 Prozent rechnen können. Nach seiner aktuellen Einschätzung sei im weiteren Verlauf des Verfahrens mit einer Gesamtauszahlung von über 30 Prozent zu rechnen.

Quelle: Müller-Heydenreich Bierbach & Kollegen | www.solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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