EU-Kommission genehmigt Biomassepaket

Die Europäische Kommission hat nach den EU-Beihilfevorschriften eine Änderung einer bestehenden deutschen Regelung für Erzeugung von erneuerbarem Strom, das sogenannte Biomassepaket, genehmigt. Es geht um die Änderungen am Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vom 25. Februar 2025. Mit dieser Änderung kann Deutschland die Mittel für die Förderregelung für Biomasse und Biogas um 7,9 Milliarden Euro aufstocken.
Das Biomassepaket erhöht das Ausschreibungsvolumen, führt eine spezielle Quote für Biomasseanlagen mit bestehendem Anschluss an ein Wärmenetz ein und begrenzt die Stunden der Stromerzeugung aus Biogas, das für eine Förderung in Betracht kommt. Außerdem verkürzt es den Zeitrahmen für die Umstellung alter Anlagen auf die neue Förderung für Biomasse und erhöht die Zahlungen für die flexible Stromerzeugung.
Die EU-Kommission hat festgestellt, dass die Änderungen notwendig und angemessen sind, um die Stromerzeugung aus Biomasse und Biogas zu steigern. Darüber hinaus kam die Kommission zu dem Schluss, dass die Regelung weiterhin verhältnismäßig ist, da die Beihilfe auf das Minimum beschränkt ist, das erforderlich ist, um einen Anreiz zur Steigerung der Stromerzeugung aus Biomasse und Biogas auch in Zeiten hoher Strompreise zu gewährleisten, während sie sich nur begrenzt auf Wettbewerb und Handel in der EU auswirkt. Deshalb hat die Kommission das Biomassepaket mit der geänderten Regelung im EEG nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt.
Biomassepaket genehmigt, Branche atmet auf
„Nach Monaten der Unsicherheit ist heute endlich das Biomassepaket und damit wichtige Änderungen am EEG von Seiten der EU beihilferechtlich genehmigt worden. So wurde für Hunderte Biogasanlagen im Land ein gangbarer Weg für einen sicheren Fortbestand aufgezeigt“, sagt Sandra Rostek, Leiterin des Hauptstadtbüro Bioenergie (HBB).
Im Biomassepaket hatten die Grünen, die SPD sowie die CDU/CSU regierungsübergreifend ein Kompromiss verhandelt, der unter anderem ein höheres Ausschreibungsvolumen von 1.300 Megawatt in 2025 sowie einen höheren Flexibilitätszuschlag von 100 Euro pro Kilowatt installierter Leistung vorsieht. Laut Bundesnetzagentur kann sie nun in der kommenden Oktoberausschreibung ein Volumen von 813 MW ausschreiben.
„Der Weg ist nun bereitet für den kurzfristigen Bau von rund 3 Gigawatt flexibler Kraftwerksleistung aus Biogas. Diese Kraftwerke können zukünftig nicht nur zur Versorgungssicherheit im Stromsektor beitragen, sie unterstützen außerdem die klimafreundliche Wärmeversorgung im ländlichen Raum und leisten damit einen wichtigen Beitrag zur Wärmewende“, so Rostek.
Verbände fordern weitere Verbesserungen
Zugleich weisen die Verbände im HBB auf wesentlichen Überarbeitungsbedarf am Paket hin. „In der kurzen Verhandlungszeit Anfang des Jahres konnten verständlicherweise nicht alle Aspekte ausgewogen bewertet werden“, sagt Rostek. Um große Teile der Branche mitzunehmen, müsse der Bund perspektivisch in einem zweiten Biomassepaket die bisherige Systematik auf ein Strommengenmodell umstellen. Weiterhin wäre eine langfristige Kontinuität beim zur Verfügung stehenden Ausschreibungsvolumen unerlässlich für das Anschieben neuer Projekte und zur Bereitstellung von flexiblen Kapazitäten. Besserung müsse zudem beim Netzanschluss eintreten. Sehr häufig käme es zu Verzögerungen in der Projektierung, da Netzbetreiber investitionswilligen Betreibern einen Netzanschluss verweigern.
„Anlagen, die in den Jahren 2004 und 2005 erstmals ans Netz gingen und nun an das Ende ihrer 20-jährigen Vergütungsperiode kommen, sind bei der Ausarbeitung des Biomassepakets allerdings vollkommen übersehen worden – eben jene Anlagen, für die man eigentlich mit der kurzfristigen Änderung des EEG noch etwas tun wollte”, sagt Rostek. Ohne eine entsprechende Übergangsregelung haben viele dieser Anlagen keine Chance, die Anforderungen des neuen EEG rechtzeitig zu erfüllen. Die Bioenergieverbände im HBB empfehlen der Bundesregierung daher eine de-minimis-kompatible, schnelle Überbrückungshilfe. Da man die im Haushalt eingeplanten Mittel durch das verzögerte Biomassepaket nicht vollständig verwenden kann, sei eine solche Rettungsmaßnahme auch ohne zusätzliche Kosten finanzierbar. Darüber hinaus könnte der Bund die Beihilfe ohne Gesetzesänderung oder langwierige Notifizierung durch die EU-Kommission umsetzen.
Quelle: EU-Kommission, HBB | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH