EnWG-Novelle 2025: Verbände beim Energy Sharing uneins

Ein Aktenordner mit der Aufschrift Gesetzentwurf, die geplante EnWG-Novelle 2025 ist beim Energy Sharing und bei Netzanschlussverfahren umstritten.Illustration: MQ-Illustrations /stock.adobe.com
Anlässlich der Anhörung zur geplanten Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) im Bundestagsausschuss Wirtschaft und Energie fordert der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) zentrale Verbesserungen bei Netzanschlussverfahren und beim Energy Sharing. „Die Netzanschlussverfahren müssen beschleunigt werden. Ein zentraler Hebel dafür ist die Standardisierung bei Anforderungen für Ausstattung und Hardware bei den Netzbetreibern“, sagt BEE-Geschäftsführer Wolfram Axthelm. „Es ist […]

Anlässlich der Anhörung zur geplanten Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) im Bundestagsausschuss Wirtschaft und Energie fordert der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) zentrale Verbesserungen bei Netzanschlussverfahren und beim Energy Sharing. „Die Netzanschlussverfahren müssen beschleunigt werden. Ein zentraler Hebel dafür ist die Standardisierung bei Anforderungen für Ausstattung und Hardware bei den Netzbetreibern“, sagt BEE-Geschäftsführer Wolfram Axthelm. „Es ist weder pragmatisch noch dem Ausbau zuträglich, dass hier jeder Netzbetreiber eigene Anforderungen stellt. Eine Standardisierung würde nicht nur die Verfahren merklich vereinfachen, sie würde über die dann bestehende Skalierbarkeit von Komponenten einen Markt vergrößern und auch Kosten senken.“

Darüber hinaus plädiert der Bundesverband für eine echte, flächendeckende Digitalisierung der Internetplattformen der Netzbetreiber. „Eigentlich sind die Netzbetreiber schon heute gesetzlich dazu verpflichtet, ihre Plattformen umfassend zu digitalisieren. Leider gibt es hier aber ein klares Umsetzungsdefizit“, so Axthelm. „Durch eine Digitalisierung der Plattformen gäbe es nicht nur echte Transparenz über die Netzzustände, sondern auch über deren tatsächliche Kapazitäten. Auch das würde den Netzanschluss beschleunigen.“

Auch beim Energy Sharing sieht der BEE Nachbesserungsbedarf. „Dass die Bundesregierung frühzeitig die europäischen Vorgaben zur Förderung des Energy Sharings adressiert, begrüßen wir ausdrücklich“, so Axthelm. „Bei der Ausgestaltung sehen wir allerdings noch Korrekturbedarf. So wie aktuell angedacht, ist Energy Sharing nicht für alle Endverbraucher sinnvoll umzusetzen. Maßgeblich für die Teilnahme am Energy Sharing sollte ein Radius um die jeweilige Erzeugungsanlage sein, nicht eine Aufteilung nach Bilanz- oder Netzgebieten, denn wer eine EE-Anlage in seinem direktem Umfeld und Sichtfeld hat, sollte ihre Energie auch nutzen können. Egal, wie Gebiete zugeschnitten sind.”

BDEW fürchtet zusätzliche Bürokratie durch EnWG-Novelle

Das sieht der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) anders. „Energy Sharing muss dauerhaft auf ein Verteilnetzgebiet beschränkt bleiben“, sagt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung. „Energy Sharing hilft nicht, die Netzauslastung zu verbessern. Im Gegenteil: Energy Sharing über die Grenze eines Bilanzierungsgebietes hinaus möglich zu machen steigert den Transport von Kleinstmengen über Netzebenen und Netzbetreibergrenzen hinweg und kann Netzengpässe verschärfen.“

Der BDEW fordert eine zentrale, staatlich finanzierte Anlauf- und Beratungsstelle für Bürgerinnen und Bürger nach österreichischem Vorbild, die der Bund aus dem Klimatransformationsfonds finanzieren könnte. „Wer sich für Energy Sharing interessiert, erhält dort Musterverträge und praxisnahe Hilfestellung für alle Rechts- und Abwicklungsfragen“, sagt Andreae. „Entsprechende Strukturen bei jedem Netzbetreiber aufzubauen, würde Aufgabenlast und Systemkosten falsch zuordnen.“

Generell sieht der fürchtet der BDEW, das die „grundsätzlich sinnvolle Novelle“ des EnWG zu unnötiger, zusätzlicher Bürokratie führen könnte. „Hier wie auch bei künftigen Novellen sollte es vielmehr entsprechend des Koalitionsvertrages Leitgedanke sein, Bürokratielasten nicht nur zu vermeiden, sondern abzubauen“, so Andreae.

Eine Stellungnahme des BDEW zum Entwurf eines „Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich, zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften sowie zur rechtsförmlichen Bereinigung des Energiewirtschaftsrechts“, wie die geplante EnWG-Novelle im Bürokraten-Deutsch heißt, ist unter diesem Link zu finden. vom BDEW ist unter diesem Link zu finden. Auch der BEE hat eine Stellungnahme zum EnWG-Entwurf vorgelegt.

Auch der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) hat Nachbesserungen an der EnWG-Novelle gefordert.

Quelle: BEE, BDEW | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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