Zwischenbilanz zum Photovoltaik-Ausbau auf NRW-Landesgebäuden

Vogelperspektive des Düsseldorfer LandtagsFoto: Landtag NRW, Bernd Schälte
Auch auf dem Landtagsgebäude in Düsseldorf fehlt noch eine PV-Anlage - sie ist aber in Planung.
Der Ausbau von Photovoltaik-Anlagen auf landeseigenen Gebäuden in Nordrhein-Westfalen erreichte 2024 einen Rekord. Wie aus der Antwort der Landesregierung auf eine Anfrage des FDP-Abgeordneten Dietmar Brockes hervorgeht, gilt die Kommunikation mit Netzbetreibern als wesentliches Hemmnis für einen beschleunigten Ausbau, da sie zeitaufwändig und mit hohen Kosten verbunden ist.​

Zum Stichtag 15. September 2025 waren auf rund 156 Gebäuden des Verwaltungsvermögens Photovoltaikanlagen mit einer Gesamtleistung von etwa 9.000 kWp installiert. Der prognostizierte jährliche Stromertrag liegt laut Landesregierung bei etwa 7,7 Millionen kWh.

Jährlicher Photovoltaik-Zubau auf Landesliegenschaften

Der Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW (BLB NRW) hatte nach Aussage von Brockes in der vergangenen Legislaturperiode unter der damaligen CDU-FDP-Koalition den Auftrag bekommen, jährlich neue Anlagen mit einer Stromproduktion von einer Million Kilowattstunden zu installieren. Dieses Ziel hat man 2024 deutlich übererfüllt. Im vergangenen Jahr wurden nach Auskunft der Landesregierung 26 neue PV-Anlagen auf Landesliegenschaften errichtet. Deren installierte Leistung beläuft sich auf rund 2.700 kWp mit einem erwarteten Jahresertrag von 2,5 Millionen kWh.​

Zu den weiteren Ausbauplanungen für 2025 und 2026, nach denen der Abgeordnete Brockes gezielt gefragt hatte, nennt die Landesregierung jedoch keine Zahlen. Der Ausbau habe “sich zu einem etablierten Prozess entwickelt”, Der BLB NRW setze diesen beschleunigt fort.

Insgesamt betreut der BLB rund 4.000 Bauwerke. Von diesen gelten nach seiner aktuellen Potenzialbewertung etwa 400 Gebäude als wirtschaftlich geeignet für den weiteren Photovoltaikausbau — sofern sie bisher nicht ohnehin schon PV-Anlagen tragen.​

Solarisierung der NRW-Landesbauten seit den 1990-er Jahren

Bereits 1996 hatte der solar-affine Bauminister der ersten rot-grünen Landesregierung, Michael Vesper, in einem Runderlass eine systematische Prüfung aller Landesgebäude auf die Solareignung in Auftrag gegeben und verfügt, dass bei Neu-, Um- und Erweiterungsbauten in landeseigenen Liegenschaften die Nutzung erneuerbarer Energien bereits bei Grundstücksauswahl und Planung zu berücksichtigen sei.

Problem Netzanschlüsse

In heutigen Zeiten scheinen sich laut Landesregierung die komplexen und zahlreichen Abstimmungen mit lokalen Netzbetreibern als Bremsklotz für einen schnelleren Ausbau zu erweisen. Die Einholung von Netzanschlusszusagen sowie die Bewältigung unterschiedlichster technischer Anforderungen gestalteten sich regelmäßig als sehr zeitintensiv und seien mit hohem Aufwand verbunden. Hinzu kämen Erschwernisse durch die häufig ältere Bausubstanz und notwendige technische Prüfungen zu Statik und Brandschutz.​

Quelle: Landtagsdrucksache | www.solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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