Energierechtsnovelle Strom: Mehr Planungssicherheit mit Luft nach oben

Im Bild zwei Hände mit mehreren Paragrafen als Symbol für die Energierechtsnovelle Strom.Grafik: vegefox.com / stock.adobe.com
BDEW zur Energierechtsnovelle Strom: Novelle schafft mehr Planungssicherheit und setzt EU-Vorgaben weitgehend um.
Der Deutsche Bundestag hat die Energierechtsnovelle Strom verabschiedet. Sie schafft mehr Klarheit und Planungssicherheit für die Energiewirtschaft, setzt EU-Vorgaben weitgehend um und stößt beim BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. auf Zustimmung, aber auch auf Kritik an Bürokratie und Detailregelungen.

Kernpunkte der Novelle: Übergangsregeln und Energy Sharing

Die Novelle führt eine Übergangsregelung für Kundenanlagen ein: Anlagen, die zum Inkrafttreten der Neuregelung bereits an ein Netz angeschlossen sind, müssen bis Januar 2029 nicht den Vorgaben für Energieversorgungsnetze entsprechen. „So bleibt Zeit, um eine langfristige Lösung vorzulegen und auch auf europäischer Ebene tätig zu werden“, so Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung.

Für Energy Sharing und bidirektionales Laden sieht der Verband die Vorgaben als zu detailliert. Der entstehende Aufwand müsse im richtigen Verhältnis zum Nutzen stehen, fordert Andreae. Der Verband plädiere für eine dauerhafte Fokussierung auf ein Netzgebiet und die Einrichtung einer zentralen, staatlich finanzierten Beratungsstelle für Bürger:innen nach österreichischem Vorbild.

Flexibilität bei Direktvermarktung, Klarheit bei EEG-Einstufung

Künftig wird eine flexible Aufteilung der Strommengen für den Verbrauch in Kundenanlagen und teilnehmende Energienutzer:innen in jeder Viertelstunde möglich. Besonders relevant ist dies für das Energy Sharing. Zudem klärt die Novelle, dass die Lieferung im Rahmen der gemeinsamen Energienutzung EEG-seitig als sonstige Direktvermarktung einzuordnen ist. Dies ist eine Regelung, die der BDEW unterstützt.

Netzanschluss für Großbatterien: Risiko für Engpässe

Der Bundestag folgte nicht der Forderung des Bundesrates, den Netzanschluss für Großbatteriespeicher über 100 Megawatt aus dem Anwendungsbereich der KraftNAV herauszunehmen. Nach Einschätzung des BDEW drohen ohne diese Anpassung ab 2026 fehlende Netzanschlusskapazitäten im Übertragungsnetz. Neue Kapazitäten für Industrieprojekte könnten dann erst nach dem Netzausbau Mitte der 2030er Jahre verfügbar sein. Eine schnelle Nachbesserung durch die Bundesregierung bleibt möglich.

KWK-Gesetz: Keine Entfristung, aber dringender Handlungsbedarf

Die Änderungen im Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWK-G) entsprechen dem Regierungsentwurf. Eine Entfristung der Geltungsdauer oder eine Lockerung der Bedingungen für Inbetriebnahmen nach dem 31. Dezember 2026 erfolgte nicht. „Die Verlängerung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes ist dringend geboten, um aktuell laufende KWK-Projekte abzusichern und dringend benötigte Investitionen in den Fernwärmeausbau als ein zentrales Element der Wärmewende weiter zu ermöglichen“, so Andreae.

Quelle: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. | www.solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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