Bündnis Bürgerenergie: Energy Sharing weiterentwickeln

Viele Hände halten leuchtende Glühbirnen als Symbol für die EnWG-Novelle zum Energy Sharing.Illustration: alphaspirit / stock.adobe.com
Das Energy Sharing steht laut Bündnis Bürgerenergie noch vor Herausforderungen.
Vertretrer der Bürgerenergie fordern eine Weiterentwicklung des Energy Sharings. Denn oftmals werden solche gemeinschaftlichen Projekte trotz Aufnahme in das Energiewirtschaftsgesetz nicht wirtschaftlich sein.

Das Bündnis Bürgerenergie (BBEn) sieht die neue Option zum Energy Sharing im Energiewirtschaftsgesetz nur als ersten Schritt zu einem wirksamen, breit skalierbarem Energy Sharing. Hintergrund der Mitteilung des Verbandes ist die Zustimmung des Bundesrates zur Schaffung des neuen § 42c im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG). Die Solarthemen hatten über die Inhalte der neuen Option bereits umfassend berichtet. 

Die Möglichkeit, Strom aus gemeinschaftlich betriebenen Erneuerbaren-Energien-Anlagen weiterzugeben, stelle einen wichtigen Durchbruch für die Bürgerenergie dar. „Energy Sharing bietet entscheidende Vorteile gegenüber bisherigen Vor-Ort-Versorgungskonzepten. Erstmals kann der Strom über das öffentliche Netz über längere Distanzen hinweg geliefert werden. Das ist ein bedeutender Schritt, um Bürgerenergie in die Breite zu bringen“, erklärt Valérie Lange, Leiterin Energiepolitik und Regulierung beim Bündnis Bürgerenergie.  

„Die Bundesländer regten an, die Umsetzung des Konzepts so einfach wie möglich zu gestalten. Doch die Bundesregierung setzte dies nicht entsprechend um. Die EU-Idee des Energy Sharing stellt Bürger*innen in den Mittelpunkt des Energiesystems – davon sind wir noch ein gutes Stück entfernt“, so Lange weiter.  

Fehlende Wirtschaftlichkeit

Lange: “Die fehlende Wirtschaftlichkeit ist der Knackpunkt der neuen Regelung. Es gibt keinerlei Anreize, die den zusätzlichen bürokratischen und messtechnischen Aufwand kompensieren.“ Das BBEn bringt deshalb seinen Vorschlag für reduzierte Netzentgelte in den aktuellen Reformprozess bei der Bundesnetzagentur ein. 

Ein weiteres großes Hindernis sei, dass Verteilnetzbetreibende, Anlagenbetreibende und Verbrauchende nicht gut genug miteinander kommunizierten. Mangelnde Digitalisierung und uneinheitliche Datenformate könnten dazu führen, dass Energy-Sharing-Modelle vielerorts nicht umgesetzt werden. „Schon jetzt können Verteilnetzbetreibende nicht überall die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung umsetzen“, berichtet Valérie Lange. „Für echtes Energy Sharing fehlen damit fundamentale Voraussetzungen.“

Bedauerlicherweise seien Bürgerenergiegemeinschaften nicht ausdrücklich als Berechtigte für Energy Sharing im Gesetzestext genannt. Die beschlossene Regelung schaffe keine Planungssicherheit, weil sie juristisch unklar formuliert sei. Die Bundesregierung hätte sich deshalb an dem eindeutigen Vorschlag des Bundesrates orientieren sollen.

Mit dem neuen § 42c EnWG sei der Grundstein zwar gelegt, doch für ein wirklich bürgerzentriertes, wirtschaftlich tragfähiges und praktikables Energy Sharing brauche es weitere Schritte. Das BBEn werde sich deshalb weiterhin dafür einsetzen.

Seit einem Jahr herrsche zudem gravierende Rechtsunsicherheit im Rahmen von Mieterstrom. Jetzt wurde eine Übergangslösung beschlossen: Bestandsanlagen und Anlagen, die vor dem Inkrafttreten der EnWG-Novelle angeschlossen werden, behalten drei Jahre lang die alten Regeln und gelten in dieser Zeit nicht als Netzbetreiber. „Das ist zwar eine kurzfristige Zwischenlösung für den Bestand, aber echte Rechtssicherheit besteht weiterhin nicht“, stellt Lange fest. Eine dauerhafte Lösung, insbesondere für größere Quartiersprojekte, fehle weiterhin.

Quelle: Bündnis Bürgerenergie e.V. | www.solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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