KfW nimmt Förderung energetische Stadtsanierung wieder auf
Foto: bluedesign /stock.adobe.comNeustart für das Förderprogramm „Energetische Stadtsanierung“ (KfW 432) der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Wie das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) mitteilte, nimmt es in Zusammenarbeit mit KfW das erfolgreiche Förderprogramm wieder auf. Es war Ende 2023 nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, das Konsequenzen für den gesamten Bundeshaushalt hatte, gestoppt worden.
Ziel des Förderprogramms ist es, Kommunen und ihre Partner beim klimagerechten Umbau von Stadtquartieren zu unterstützen und damit zur Erreichung der Klimaneutralität bis 2045 beizutragen. Das Programm fördert Konzepte für energetische Sanierungen und für die Dekarbonisierung der Energieversorgung im Quartier sowie ein Sanierungsmanagement, das die Umsetzung dieser Konzepte begleitet.
Ab sofort können Kommunen, kommunale Unternehmen und weitere Akteure Förderanträge bei der KfW stellen. Im Rahmen des Programms erhalten sie Zuschüsse von bis zu 75%, in Haushaltsnotlagen sind sogar bis zu 90%. Insgesamt stehen für das Programm im Jahr 2025 und – vorbehaltlich des Beschlusses des Haushaltes 2026 – jeweils 75 Mio. Euro zur Verfügung.
KfW: Anpassung der Förderung
Laut KfW-Mitteilung bleibe die Förderung in ihrer bewährten Grundstruktur mit den Bausteinen Konzeptförderung und Sanierungsmanagement erhalten und werde punktuell wie folgt angepasst:
- Einführung eines erhöhten Fördersatzes von 90 % für finanzschwache Kommunen
- Integrierte Quartierskonzepte: Einführung eines Förderhöchstbetrages von 200 TEUR pro Quartier
- Sanierungsmanagement:
- Verlängerung des Förderzeitraums im Sanierungsmanagement auf bis zu fünf Jahre ohne zusätzliche Antragstellung
- Einführung von jährlichen Zwischenberichten
- Anhebung des Förderhöchstbetrags auf 400 TEUR für fünf Jahre
- Anhebung des Sachkostenanteils von 20 % auf bis zu 30 %.
Kommunen, die bis zum 15.11.2023 eine Zusage für ein erstmaliges Sanierungsmanagement von bis zu drei Jahren erhalten haben, haben die Möglichkeit, für das betreffende Quartier eine maximal zweijährige Verlängerung nach neuen Förderbedingungen zu beantragen.
Hubertz: Serielles Sanieren, Nahwärmenetze, Abwärmenutzung für Kommunen
“Wir unterstützen Kommunen, Gebäudeeigentümer, Stadtwerke und Wohnungsunternehmen dabei, ihren Gebäudebestand fit für die Zukunft zu machen. Serielles Sanieren, Nahwärmenetze oder die Nutzung von Abwärme aus benachbartem Gewerbe – vor Ort zeigen sich viele effiziente Wege, um den Energieverbrauch zu senken und den Anteil erneuerbarer Energien zu steigern.“ So kommentierte Bundesbauministerin Verena Hubertz den Neustart des Förderprogramms.
Im Koalitionsvertrag habe sich die Bundesregierung zur Erreichung der Klimaziele im Gebäudesektor unter anderem vorgenommen, den Quartiersansatz zu stärken. Mit der Neuauflage des Förderprogramms gehe die Bundesregierung einen Schritt hin zu nachhaltigeren und klimafreundlicheren Städten. Im Vordergrund stehe die Minderung von CO2-Austoß, zugleich würden jedoch auch städtebauliche, denkmalpflegerische, wohnungswirtschaftliche und soziale Aspekte in das Programm mit einbezogen. Neben der CO2-Reduktion können auch Maßnahmen zur Klimaanpassung, der Ausbau von Stadtgrün oder der Einsatz digitaler Technologien berücksichtigt werden. Somit bietet das Förderprogramm „Energetische Stadtsanierung“ die Chance, den für den Klimaschutz notwendigen Umbau der Stadtquartiere gleichzeitig für die Entwicklung nachhaltiger Quartiere mit hoher Lebensqualität zu nutzen. Zudem sei das Programm ein wichtiger Baustein, um in den kommenden Jahren die Umsetzung der Wärmeplanung voranzubringen.
Quelle: KfW / BMWSB | www.solarserver.de © Solarthemen Media GmbH