Österreich führt Netzentgelt für größere Photovoltaik-Anlagen ein

Herbert Paierl, Vorstandsvorsitzender von PV Austria, begrüßt die Einigung zum Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) in Österreich.Foto: PV Austria / Thomas Unterberger
Herbert Paierl, Vorstandsvorsitzender von PV Austria: „Mit dem Beschluss des ElWG herrscht nun zumindest Klarheit über die neuen Spielregeln für erneuerbare Stromerzeuger.“
Das neue Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) in Österreich führt ab 2027 ein Netzentgelt von 0,05 Cent pro eingespeister Kilowattstunde Photovoltaik-Strom ein, wenn die netzwirksame Leistung größer als 20 kW ist. Bei neuen Photovoltaik-Anlagen greift zudem eine Begrenzung der maximal möglichen Einspeiseleistung auf 70 Prozent.

Nach mehr als vier Jahren Wartezeit und bereits laufenden EU-Vertragsverletzungsverfahren gibt es nun eine Einigung beim Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) in Österreich. Der Nationalrat hat die Strommarktreform im Rahmen des „Günstiger-Strom-Gesetzespakets“ beschlossen. Die Photovoltaik-Branche begrüßt den ElWG-Kompromiss. Damit erhalte die österreichische Photovoltaik- und Batteriespeicher-Branche Klarheit über die neuen Regeln der Stromerzeugung in Österreich und kann für die kommenden Jahre planen. Der Bundesverband Photovoltaic Austria (PV Austria) will seine Mitglieder bei der Umsetzung aktiv beraten und unterstützen.

Letzte Anpassungen bei essenziellen Punkten für die PV-Branche erreicht

Bis zuletzt wurden laut PV Austria wesentliche Punkte für die Photovoltaik-Branche verhandelt. Auf Initiative der Grünen ergaben sich auf den letzten Metern noch wichtige Anpassungen und Verbesserungen. Besonders relevant für PV-Anlagenbetreiber:innen sind:

  • PV-Spitzenkappung: Bei neuen Photovoltaik-Anlagen greift eine Begrenzung der maximal möglichen Einspeiseleistung auf 70 Prozent. Selbst produzierter Sonnenstrom kann man dabei weiterhin direkt im Haushalt oder Betrieb nutzen. Die reduzierte Einspeisemöglichkeit setzt einen zusätzlichen Anreiz für höheren Eigenverbrauch. Für typische Privathaushalte bedeutet die 70-Prozent-Kappung lediglich rund zwei Prozent weniger Stromeinspeisung pro Jahr, schafft jedoch spürbar mehr Netzkapazität im Gesamtsystem.
  • Netznutzungsentgelt: Statt eines jährlich variierenden Netznutzungsentgelts hat man sich nun auf einen fixen Versorgungsinfrastrukturbeitrag geeinigt. Photovoltaik-Anlagen bis 20 kW netzwirksamer Leistung können weiterhin kostenfrei in das Stromnetz einspeisen. Für größere Photovoltaik-Anlagen – bestehende wie neue – gilt ab 2027 ein fixer Beitrag von 0,05 Cent pro Kilowattstunde.

Die höhere Leistungsgrenze und die klar definierte Beitragshöhe beseitigen laut PV Austria letzte Unsicherheiten für Anlagenbetreiber:innen und sorgen für dauerhaft planbare Rahmenbedingungen. „Mit dem Beschluss des ElWG herrscht nun zumindest Klarheit über die neuen Spielregeln für erneuerbare Stromerzeuger. Die E-Control ist nun gefordert im Netzbereich rasch für Effizienz zu sorgen und die Einhaltung dieser neuen Spielregeln zu überwachen“, sagt Herbert Paierl, Vorstandsvorsitzender von PV Austria.

Auch in Deutschland hat die Bundesnetzagentur Netzentgelte für Stromeinspeiser wie Photovoltaik-Anlagen vorgeschlagen.

Quelle: Bundesverband Photovoltaic Austria | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

Schließen