TÜV Rheinland erfüllt neue Anforderungen für Blendgutachten bei PV-Anlagen
Foto: TÜV RheinlandFür Photovoltaik-Anlagen an Straßen und Schienen sind Blendgutachten vorgeschrieben, um Gefährdungen des Verkehrs durch Reflexionen auszuschließen. Einheitliche Standards und verbindliche Anforderungen an Gutachter:innen fehlten bislang und wurden erst Anfang November vom Fernstraßenbundesamt konkretisiert.
Beschleunigte Prüfung durch die Behörden möglich
Der TÜV Rheinland hat viel Erfahrung bei der Erstellung von Blendgutachten und erfüllt damit die konkretisierten Anforderungen des Fernstraßenbundesamtes. 2025 wurde sie durch die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) erstmals geprüft und akkreditiert. Damit geht die Prüfdienstleisterin über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinaus.
Das Unternehmen berechnet für jede geplante PV-Anlage, wie stark Sonnenlicht von den Modulen reflektiert wird und ob dadurch eine unzulässige Blendung entsteht. Die Expert:innen füttern die Simulationen mit Standortdaten, Daten zum Sonnenstand über ein ganzes Jahr und technischen Spezifikationen der Anlage. Direkte Reflexionen können so präzise ausgerechnet werden, für indirekte Lichtspiegelungen nutzen sie ein Modell.
Mit einem solchen Gutachten können Betreiber:innen von PV-Anlagen nachweisen, dass die Ausrichtung ihrer Module für die Verkehrssicherheit unbedenklich ist. Weil TÜV Rheinland alle Gutachteranforderungen des Fernstraßenbundesamtes erfüllt, ist eine beschleunigte Prüfung durch die Behörden möglich.
Solarenergie entlang von Straße und Schiene
Der Ausbau der Solarenergie erfordert künftig große Flächen. Laut dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) soll sich die installierte PV-Leistung bis 2030 auf 215 Gigawatt verdoppeln. Rund 50.000 Hektar zusätzliche Fläche werden benötigt, eine Fläche, die etwas größer ist als Köln.
Um Umwelt und Natur zu schonen, werden PV-Anlagen bevorzugt auf bereits versiegelten oder vorbelasteten Standorten wie entlang von Autobahnen oder Schienenwegen installiert. Betreiber:innen müssen dabei sicherstellen, dass ihre Anlagen den Verkehr nicht gefährden. Bekannt ist etwa ein Fall am Amsterdamer Flughafen Schiphol: Dort blendeten Reflexionen eines Solarparks die Piloten beim Anflug. Zwischenzeitlich stand eine Landebahn-Sperrung im Raum.
Quelle: TÜV Rheinland | www.solarserver.de © Solarthemen Media GmbH