Bund und Länder stellen regionale GRW-Förderung neu auf

Eine Hand zeigt auf den Schriftzug Förderung, Bund und Länder haben die regionale GRW-Förderung neu aufgestellt.Foto: Duncan Andison /stock.adobe.com
Seit 2023 gibt es in der GRW Fördermöglichkeiten für Investitionen in den Umwelt- und Klimaschutz.
Bund und Länder haben eine Neuaufstellung der regionalen Förderung „Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) beschlossen. Fördermöglichkeiten für Investitionen in den Umwelt- und Klimaschutz bleiben erhalten.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) hat gemeinsam mit dem Bundesministerium der Finanzen und den Ländern die regionale Förderung „Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) überarbeitet und die Neuaufstellung zum 1. Januar 2026 beschlossen. Die Finanzierung teilen sich Bund und Länder jeweils hälftig. 2026 stehen insgesamt etwa 1,3 Milliarden Euro für die GRW zur Verfügung. Die Länder, die die regionalen Gegebenheiten am besten kennen, sind für die Auswahl der GRW-Projekte und Durchführung der Förderung zuständig.

Ziel der Neuaufstellung sind ein vereinfachter Förderzugang und stärkere Anreize für kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) zur Fachkräftesicherung. Erstmals können auch Unternehmen Fördergelder erhalten, die keine zusätzlichen Arbeitsplätze schaffen. Auch der Bundeswettbewerb „Zukunft Region“ geht in der GRW auf.

Fördermöglichkeiten zur Beschleunigung der Transformation

Die zum Jahr 2023 in der GRW geschaffenen Fördermöglichkeiten für Investitionen in den Umwelt- und Klimaschutz haben sich in der Förderpraxis bewährt. Künftig soll auch die Förderung von Investitionen in „Transformations- und Netto-Null-Technologien“ möglich sein. Vorgesehen sind Förderungen auf Grundlage der CISAF-Bundesregelung Netto-Null-Technologien als Nachfolgeregelung der BKR-Bundesregelung Transformationstechnologien, die Ende 2025 ausgelaufen ist. Die EU-Kommission muss die CISAF-Bundesregelung Netto-Null-Technologien aber noch genehmigen.

Im Rahmen der GRW haben Bund und Länder seit Anfang der 1970er Jahre gemeinsam Mittel in Höhe von 82 Milliarden Euro eingesetzt und damit fast 157.000 Investitionsvorhaben der gewerblichen Wirtschaft und zum Ausbau der kommunalen wirtschaftsnahen Infrastruktur im Umfang von etwa 390 Milliarden Euro angestoßen. Die geförderten Unternehmen haben laut BMWE insgesamt 4,9 Millionen Arbeitsplätze geschaffen oder gesichert.

Das neue GRW-Regelwerk ist am 1. Januar 2026 in Kraft getreten. Eine ausführliche Beschreibung der GRW-Neuaufstellung ist unter diesem Link zu finden.

Quelle: BMWE | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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