Alternative zur Einspeisevergütung: Solarstrom an Nachbarn verkaufen
Foto: Zukunft Altbau Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer dürfen künftig den Solarstrom vom Dach unbürokratisch an ihre Nachbarn verkaufen. Dies erlaubt das Energiewirtschaftsgesetz ab 1. Juni 2026. Darauf weist das vom Umweltministerium Baden-Württemberg geförderte Informationsprogramm Zukunft Altbau hin. Wer den Solarstrom im eigenen Quartier teilt, wird von vielen Pflichten klassischer Energielieferanten befreit. Die Neuregelung lohnt sich: In Spitzenzeiten kann ein Haushalt oft nicht den gesamten Strom der Photovoltaik-Anlage verbrauchen, die Batterie ist bereits mittags voll und die Einspeisevergütung ist nicht attraktiv. Auch der Verkauf an der Börse ist mangels passender Angebote nicht möglich. Hier bietet Energy Sharing, so die Fachbezeichnung, eine neue verlässliche Einnahmequelle als Alternative zum Einspeisen in das Netz. Das steigert die Wirtschaftlichkeit der eigenen Photovoltaik-Anlage und kann die Stromkosten für die Abnehmerinnen und Abnehmer senken.
Einfachere Regeln beim Solarstromverkauf
Bisher war die Weitergabe von Solarstrom an benachbarte Haushalte nicht ohne Weiteres erlaubt. Die Anlagenbetreiber müssten sich als Stromlieferanten registrieren und eine Vielzahl an Pflichten erfüllen. Dazu gehören unter anderem die Erfüllung von Bilanzkreisauflagen sowie eine Liefergarantie. Dieser Mehraufwand lohnt sich nicht.
Nun hat der Gesetzgeber die zusätzlichen Auflagen abgeschafft. Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer können ihren lokal erzeugten Solarstrom künftig direkt mit Nachbarn oder sogar der gesamten Straße teilen. Zu diesem Zweck hat der Bundestag am 13. November 2025 den neuen Paragrafen 42c des Energiewirtschaftsgesetzes beschlossen. Er ist am 22. Dezember 2025 in Kraft getreten. Damit ist nun ein Teil der Erneuerbare-Energien-Richtlinie II der EU deutsches Recht.
Die Neuregelung schafft erstmals eine rechtliche Grundlage für Energy Sharing und erlaubt die gemeinsame Nutzung erneuerbaren Stroms innerhalb lokaler Energiegemeinschaften. Wer eine Photovoltaik-Anlage betreibt, darf nun eine vereinfachte Vereinbarung mit den Stromabnehmern schließen. Sie beinhaltet die Stromlieferung und das gesellschaftsrechtliche Verhältnis zwischen dem Betreiber der Photovoltaik-Anlage und dem Abnehmer des Solarstroms. Reststromverträge für die Abnehmer müssen die PV-Anlagenbetreiber nicht abschließen. Diese Verträge betreffen den Verbrauch, den der Solarstrom nicht deckt – ihn müssen die Nachbarn selbst abschließen.
Energy Sharing attraktivere Alternative zur Einspeisevergütung von Solarstrom
Die neue Einnahmequelle für Solarstrom könnte sich künftig als Alternative zur Einspeisevergütung etablieren. Und das mit gutem Grund: Mit dem Solarstromverkauf an die Nachbarn werden die PV-Anlagenbetreiber:innen mehr Geld verdienen als mit der Einspeisevergütung. Die Nachbarn könnten im Gegenzug von deutlich geringeren Stromkosten profitieren: Eine klassische Win-Win-Situation.
Auch aus einem anderen Grund sehen Fachleute eine wachsende Bedeutung des Energy Sharings. Die Bundesregierung diskutiert derzeit, ob die Einspeisevergütung für neue PV-Anlagen wegfallen soll. Deren Betreiberinnen und Betreiber sollen den nicht selbst genutzten Strom stattdessen an der Börse verkaufen. Dadurch kann der Stromverkauf an das unmittelbare Umfeld attraktiv werden. Außerdem könnte Energy Sharing auch dazu beitragen, den Ausbau der Photovoltaik zu beschleunigen und den Anteil erneuerbarer Energien im Stromnetz weiter zu erhöhen.
Erste Erfahrungen zeigen: Das Modell kann sich lohnen
Pilotprojekte hierzulande zeigen, dass die Idee funktioniert. Auch Italien und Österreich haben bereits Energy-Sharing-Konzepte, die erfolgreich sind. „Energy Sharing kann ein weiterer Baustein sein, um erneuerbare Energien kostengünstig in Wohngebieten zu nutzen“, sagt Frank Hettler von Zukunft Altbau. „Eigentümerinnen und Eigentümer sollten die Entwicklung aufmerksam verfolgen. Gerade für Häuser mit größeren Solaranlagen und einem relativ niedrigen Eigenverbrauch kann sich das Modell künftig lohnen.“
Bald wird die Neuregelung in Kraft treten und das nicht nur für den Verkauf an die Nachbarn. Ab Juni 2026 müssen Verteilnetzbetreiber Energy Sharing innerhalb ihres Bilanzierungsgebietes unterstützen, ab Juni 2028 auch gebietsübergreifend.
Quelle: Zukunft Altbau | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH