ÜNB führen Reifegradverfahren für Batteriespeicher ein
Foto: ThomBal / stock.adobe.comDas Reifegradverfahren löst das Windhundprinzip ab, bei dem Netzbetreiber Netzanschlussanträge bislang einzig nach dem Zeitpunkt der Einreichung chronologisch bearbeiten. Das Reifegradverfahren möchten die ÜNB in ihren Regelzonen ab dem 1. April 2026 mit einer ersten Informations- und Antragsphase starten.
Bearbeitung der Netzanschlussbegehren in Zyklen
Anträge werden künftig nicht einzeln, sondern in festen Zyklen gesammelt und gemeinsam bewertet. Übersteigt die Anzahl der eingereichten Projekte die verfügbaren Kapazitäten, so werden die am weitesten entwickelten und somit „reifsten“ Projekte zuerst ausgewählt und erhalten ein Angebot mit einem Zeitplan für einen Netzanschluss. Bei der Bewertung der Anträge stehen laut Mitteilung der UNB “eindeutig messbare und transparente Kriterien im Mittelpunkt”. Dazu gehören Flächensicherung und Genehmigungsstand, technisches Anlagen- und Anschlusskonzept, wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Antragsteller sowie Netz- und Systemnutzen des Projektes.
Damit werde sichergestellt, so die ÜNB, dass sie Projekte von hoher Realisierungswahrscheinlichkeit und Qualität im Falle von Überzeichnungen priorisieren könnten. Das Reifegradverfahren schaffe den Rahmen für einen strukturierten, transparenten und diskriminierungsfreien Prozess, der die Vergabe von Netzanschlüssen planbarer und effizienter macht. Vergleichbare Verfahren hätten sich in Großbritannien, Norwegen und anderen Ländern bereits bewährt, heißt es vonseiten der ÜNB.
ÜNB wünschen Bestätigung für Reifegradverfahren durch BNetzA und Politik
Der Übergang zum neuen Verfahren insbesondere für Großbatteriespeicher wird erst dadurch möglich, dass die Bundesregierung vor Weihnachten kurzfristig die Kraftwerksnetzanschlussverordnug (KraftNAV) geändert hatte. Großbatteriespeicher fallen nun nicht mehr unter die Verordnung und somit entfällt das damit verbundene Windhundprinzip. Die Übertragungsnetzbetreiber halten allerdings eine europarechtliche Bestätigung für das neue Verfahren durch die Bundesnetzagentur (BNetzA) für sinnvoll. Zielführend wäre zudem, die gesetzlichen Grundlagen für das Netzanschlussverfahren entsprechend dem vorgeschlagenen Reifegradverfahren zu konkretisieren.
Die Nachfrage nach Netzanschlüssen werde das Angebot – vor allem bei Schaltfeldern – unabhängig vom neuen Reifegradverfahren weiterhin übersteigen, erwarten die ÜNB. Um die Netzanschlüsse volkswirtschaftlich möglichst effizient zu nutzen, empfehlen die ÜNB daher, dass die Politik in Zukunft gesetzlich festgelegte Kontingente für bestimmte Technologien einführt, die sich am Bedarf des Gesamtsystems orientieren. So könne man Batteriespeicher, Elektrolyseure, Industrie, Kraftwerke oder Rechenzentren angemessen berücksichtigen.
Das Konzept der ÜNB enthält eine ausführliche Beschreibung des Verfahrens und der einzelnen Prozessschritte. Sie haben ein Konzeptpapier für das Reifegradverfahren auf ihrer gemeinsamen Seite www.netztransparenz.de veröffentlicht.
Windhundprinzip für Batteriespeicher nicht angemessen
Das Windhundprinzip („First come, first served“) hat in den vergangenen zwei Jahren zu einer Welle an Anträgen geführt, die die verfügbaren Netzanschlusskapazitäten und Ressourcen in den Umspannwerken sowie den im Rahmen der Netzentwicklungsplanung ermittelten Bedarf bei Weitem übersteigen. Seit 2024 hat es einen enormen Anstieg von Netzanschlussbegehren für große Erzeuger und Verbraucher, insbesondere von Großbatteriespeichern (BESS), gegeben. Bei den vier ÜNB lagen nach deren Angaben zum Ende des dritten Quartals 2025 insgesamt 717 Netzanschlussanträge mit einer kumulierten Gesamtleistung von rund 270 Gigawatt (GW) vor, davon allein 545 Anträge für den Anschluss von Großbatteriespeichern mit 211 GW Leistung.
Hinzu kommen nach Schätzung des BDEW weitere knapp 600 GW an Anträgen für Großbatteriespeicher auf der Ebene der Verteilnetzbetreiber. Zum Vergleich: Im Szenariorahmen für den Netzentwicklungsplan 2037/2045 (2025) wird für das Jahr 2035 mit einem Bedarf an Großbatteriespeichern zwischen 41 und 94 GW gerechnet, je nachdem wie sich der Zubau von erneuerbaren Energien, der Stromverbrauch und andere Faktoren im Energiesystem bis dahin entwickeln.
Bislang 51 GW Netzanschlüsse von ÜNB zugesagt
Für rund 51 GW Großbatteriespeicher haben die ÜNB bereits Netzanschlusszusagen erteilt und sind bereit, diese Anlagen im Laufe der nächsten Jahre an das Übertragungsnetz anzuschließen. Weitere Anträge befinden sich derzeit in einer Warteschlange. Diese wollen die ÜNB in das neue Reifegradverfahren überführen, sofern sie nicht nach dem bisherigen Verfahren abschließend bearbeitet wurden.
Quelle: 50Hertz, Amprion, TenneT, TransnetBW | www.solarserver.de © Solarthemen Media GmbH