Bundesnetzagentur legt Höchstwerte für Ausschreibungen von Biomasse- und Biomethananlagen fest

Eine Biogasanlage mit gelb blühendem Rapsfeld im Vordergrund, die Bundesnetzagentur hat die Höchstwerte 2026 für Ausschreibungen von Biomasse- und Biomethananlagen festgelegt. Foto: Stephan Leyk / stock.adobe.comFoto: Stephan Leyk / stock.adobe.com
Für Biomasseanlagen bleiben die Höchstwerte im Jahr 2026 unverändert. Bei Biomethananlagen hat die Bundesnetzagentur den Höchstwert um 10 Prozent erhöht.

Die Bundesnetzagentur hat zwei Festlegungen für die Höchstwerte für Ausschreibungen von Biomasse- und Biomethananlagen im Jahr 2026 veröffentlicht. Der Höchstwert für neue Biomasseanlagen beträgt 19,43 ct/kWh, der für bestehende Biomasseanlagen 19,83 ct/kWh. Für Biomethananlagen hat die Behörde einen Höchstwert von 23,13 ct/kWh festgelegt. „Durch die hohe Beteiligung an den letzten Biomasseausschreibungen können wir die Höchstwerte aus dem letzten Jahr fortschreiben. Bei den Ausschreibungen für Biomethananlagen schöpfen wir den gesetzlichen Spielraum für eine Erhöhung des Höchstwerts voll aus”, sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur.

Fortschreibung der Höchstwerte bei Biomasse

Bei den Ausschreibungen für Biomasseanlagen entsprechen die festgelegten Höchstwerte den Werten aus dem Vorjahr. In der letzten Ausschreibung im Oktober 2025 kamen erstmalig die Neuregelungen des Biomassepakets zur Anwendung. Das Biomassepaket richtet die Förderung von Biogasanlagen neu aus und setzt dadurch Anreize für eine stärkere Marktintegration. Bei der ersten Ausschreibung im neuen Förderregime erhielt die Bundesnetzagentur hinreichend viele Gebote, so dass das durch das Biomassepaket deutlich erhöhte Ausschreibungsvolumen gedeckt werden konnte. Die bisher geltenden Höchstwerte bieten somit auch genügend Spielraum für die wirtschaftliche Teilnahme an den Ausschreibungen in diesem Jahr.

Höchstwert bei Biomethan angehoben

Bei den Biomethanausschreibungen gab es im vergangenen Jahr kein Gebot. Die erwarteten Stromgestehungskosten legen nahe, dass der bisherige Höchstwert nicht ausreicht, um das Ausschreibungsvolumen zu decken. Die Bundesnetzagentur hat daher den Höchstwert um 10 Prozent gegenüber dem Vorjahr erhöht. Sie setzt damit zusätzliche Anreize zur Abgabe von Geboten in den kommenden Ausschreibungen. Die Erhöhung entspricht der gesetzlich maximal zulässigen Anhebung.

Die Festlegungen gelten jeweils für die Ausschreibungen in den kommenden zwölf Monaten. Damit sind gelten sie bereits für die beiden Gebotstermine der Biomasse- und Biomethanausschreibung an 1. April 2026.

Die Festlegungen der Höchstwerte für Biomasseanlagen und für den Höchstwert für Biomethananlagen sind unter dem nebenstehenden Links zu finden.

Quelle: Bundesnetzagentur | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

Schließen