Erster Windpark mit Nordex-Anlagentyp N175 in Betrieb
Foto: Nordex / flightseeing Der Projektentwickler UKA-Gruppe und der Windenergieanlagen-Hersteller Nordex Group haben den Windpark Mahlsdorf in Betrieb genommen. Er verfügt über eine installierte Leistung von 68 MW und soll für Standorte mit mittleren Windverhältnissen optimiert sein. Der Windpark besteht aus zehn Windenergieanlagen des Typs Nordex N175/6.X. Die Anlagen gehören zur Delta4000-Plattform von Nordex. Diese sollen hohe Energieerträge bei gleichzeitig reduzierten Stromgestehungskosten erzielen können. Die Turbinen mit 6,8 MW installierter Nennleistung kombinieren eine maximale Höhenerschließung mit einem 175-Meter-Rotor. 179 Meter hohe von Nordex selbst entwickelte Hybridtürme sollen die Rotoren in gleichmäßigere stärkere Windströmungen mit weniger Turbulenzen bringen. Das soll ein entscheidender Hebel für mehr Energieertrag gerade im Binnenland sein. Mahlsdorf ist das erste Windparkprojekt weltweit, bei dem dieser Turbinentyp mit besonders hohen Hybridtürmen zum Einsatz kommt.
Nordex war bei dem Projekt nicht nur Hersteller und Lieferant der Windenergieanlagen und der Hybridtürme, sondern auch für Errichtung und Bau des Windparks verantwortlich. Der Windpark Mahlsdorf ist Teil einer umfassenden Projektpipeline, die UKA gemeinsam mit Nordex in Deutschland realisiert.
Beteiligung der Gemeinden durch den Windkraft-Euro
Das Brandenburger Windenergieanlagenabgabegesetz (BbgWindAbgG) verpflichtet Anlagenbetreiber seit dem Jahr 2020, jährlich 10.000 Euro pro Windenergieanlage (WEA) jenen Gemeinden zu zahlen, deren Gemeindeflächen im Umkreis von 3.000 Metern um den Standort der WEA liegen. Ab 2026 wird die Abgabe leistungsabhängig gestaltet. Das bedeutet konkret, dass 5.000 € pro installiertem Megawatt fällig sind.
Darüber hinaus beteiligt UKA die anliegenden Gemeinden im Rahmen des § 6 des Gesetzes für den Ausbau erneuerbarer Energien (EEG) von 2023 in Abhängigkeit der tatsächlich eingespeisten Strommenge freiwillig finanziell. Der Vorhabenträger kann den umliegenden Gemeinden eine Beteiligung von insgesamt 0,2 Cent für jede Kilowattstunde, die vor Ort erzeugt wurde, anbieten. Als einbezogen gelten Gemeinden, deren Gemeindegebiet innerhalb eines Radius von 2,5 Kilometern um die Anlage liegt. Diese Zuwendungen unterliegen nicht dem kommunalen Finanzausgleich. Somit entscheiden die Gemeinden frei über die Verwendung, zum Beispiel für Infrastrukturprojekte, Investitionen in Kitas und Schulen, die Finanzierung der Kinderbetreuung, in Spielplätze und Freizeiteinrichtungen oder in die Finanzierung örtlicher Vereine.
Quelle: Nordex | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH