Wie man den besten Wärmepumpen-Stromtarif findet
Foto: VZ NRW / adpicWer seit dem 1. Januar 2024 eine neue Wärmepumpe mit einer elektrischen Anschlussleistung mit mehr als 4,2 Kilowatt in Betrieb nimmt, kann von einem Rabatt auf die Netzentgelte profitieren. Worauf bei der Tarifwahl zu achten ist, hat die Verbraucherzentrale NRW in vier Tipps zusammengestellt.
Wie die Verbraucherschützer mitteilten, bieten Stromanbieter häufig spezielle Tarife für Wärmepumpenstrom an, der diesen Rabatt auf die Netzentgelte direkt enthält. Hintergrund für die Vergünstigungen: Für Wärmepumpen, die seit dem 1. Januar 2024 in Betrieb genommen wurden, gilt eine neue gesetzliche Regelung. Wärmepumpen müssen steuerbar sein, sodass Netzbetreiber deren Leistung bei Netzengpässen reduzieren können. Im Gegenzug gewähren Netzbetreiber über die Stromrechnung vergünstigte Netzentgelte. „
Für die Entlastung stehen drei verschiedene Rabatt-Modelle zur Auswahl,“ sagt Christina Wallraf, Energieexpertin der Verbraucherzentrale NRW. „Die Entscheidung, welches Rabatt-Modul in Frage kommt, sollte daher zuerst getroffen werden. Denn viele Stromtarife sind an ein bestimmtes Modul gekoppelt“.
Die Wahl des passenden Moduls hänge in erster Linie vom Stromverbrauch der Wärmepumpe ab. Bei der Wahl von Modul 1 erhalten Haushalte eine jährliche Pauschale von etwa 150 Euro (sie variiert allerdings je nach Netzgebiet) angerechnet, unabhängig davon, wie viel Strom die Wärmepumpe verbrauche. Das Modul sei einfach umsetzbar, denn ein eigener Stromzähler für die Wärmepumpe nicht nötig. Allerdings sei Modul 1 in der Regel nur bei Wärmepumpen mit niedrigen Verbräuchen bis etwa 4.000 Kilowattstunden die wirtschaftlichste Variante.
Bei mittlerem und hohem Stromverbrauch der Wärmepumpe rechne sich am ehesten Modul 2. Hier müssen Haushalte nur 40 Prozent des Netzentgelt-Arbeitspreises zahlen, beispielsweise vier Cent pro Kilowattstunde statt zehn Cent. Je höher der Verbrauch der Wärmepumpe, desto eher rechnee sich Modul 2. Allerdings erfordere Modul 2 einen separaten Stromzähler für die Wärmepumpe und manchmal auch einen neuen Zählerschrank, denn der Rabatt gilt nur für den Stromverbrauch der Wärmepumpe. Zudem falle ein Grundpreis für den zweiten Stromvertrag an.
Rechner für Wärmepumpen-Stromtarif
Die Verbraucherzentrale NRW hat einen Rechner entwickelt, der eine Entscheidungshilfe für die Wahl zwischen Modul 1 und Modul 2 biete. Wichtig zu wissen: Die Module können jährlich gewechselt werden. Wer sich unsicher ist, wie viel Strom die eigene Wärmepumpe benötigt, könne zunächst mit Modul 1 starten. Hat die Wärmepumpe einen eigenen Zähler, ist eine zusätzliche Befreiung von zwei Umlagen möglich. Das sind für das Kalenderjahr 2026 1,65 Cent pro Kilowattstunde brutto. Die Befreiung muss am Jahresanfang für das zurückliegende Jahr beim Stromlieferanten beantragt werden.
Darüber hinaus müssen die Netzbetreiber ein Modul 3 anbieten. Dies ist eine Erweiterung von Modul 1: Haushalte erhalten die Pauschale nach Modul 1. Zusätzlich müssen Netzbetreiber drei verschiedenen Zeitzonen mit unterschiedlich hohen Netzentgelten anbieten. Haushalte können durch Verlagerung ihres Verbrauchs in Zeiten mit niedrigen Netzentgelten profitieren. Die Zeiten legt jeder Netzbetreiber selbst fest. Häufig sind Netzentgelte nachts günstiger, dafür in den frühen Abendstunden besonders teuer. Modul 3 kann sich vor allem für das Laden von E-Autos eignen, da sich hier flexibel zu den „preiswerten“ Zeiten laden lasse. Eine Wärmepumpe hingegen benötige auch tagsüber Strom, so dass mit Modul 3 voraussichtlich keine Einsparungen realisiert werden können. Daher kommen für Haushalte mit Wärmepumpe vor allem die Module 1 oder 2 in Frage.
Suche über Vergleichsportale
Haushalte, deren Wärmepumpe über einen separaten Stromzähler betrieben wird, könnten in der Regel spezielle Wärmepumpenstromtarife abschließen. Eine Möglichkeit, entsprechende Tarife zu finden, böten die gängigen Vergleichsportale wie Verivox und Check24. Dort sei wichtig, das Inbetriebnahmedatum „ab 01.01.2024“ anzugeben, um geeignete Tarife zu finden. Die Anzahl der Tarife in den Vergleichsportalen sei allerdings bisher überschaubar.
Um mehr Tarife zu erhalten, sollte man die Filtereinstellung „direkte Wechselmöglichkeit“ über das Portal deaktivieren und sich alle abschließbaren Tarife anzeigen lassen. Zusätzlich sei es sinnvoll, sich selbst auf die Suche nach Tarifen zu begeben, z.B. über den lokalen Energieversorger oder überregionale Stromanbieter. Auch etablierte Wärmestromanbieter, die man in Vergleichsportalen über die Auswahl „Inbetriebnahmedatum bis 31.12.2023“ finden kann, halten teilweise spezielle Tarife vor. Obwohl vorhanden, seien manchmal Tarife nicht auf der Internetseite eines Stromanbieters abgebildet. Daher könne es sinnvoll sein, Anbieter direkt danach zu fragen.
Verbraucherinnen und Verbraucher sollten sich vor Vertragsabschluss bei ihrem Stromanbieter erkundigen, ob der Rabatt auf die Netzentgelte bereits im Preis enthalten ist. Wenn nicht, sollten sie sich schriftlich zusichern lassen, dass sie den Rabatt nach Modul 1 oder 2 mit der Stromrechnung erhalten. Wenn man sich für das Modul 1 entscheidet, ist mit dem aktuellen Stromlieferanten zu klären, ob sich der bisherige Stromliefervertrag, der Haushaltsstromvertrag, weiter nutzen lasse und man trotzdem Modul 1 erhalten kann, oder ob ein neuer Vertrag abzuschließen sei.
Haushalte sollten sowohl dem Netzbetreiber als auch dem Stromlieferanten mitteilen, für welches Modul man sich entschieden hat. Die eindeutige Kommunikation an beide verhindere spätere Missverständnisse.
Quelle: Verbraucherzentrale NRW | www.solarserver.de © Solarthemen Media GmbH