Bundeskabinett legt Novelle für 70 GW-Offshore-Wind vor
Foto: hafenkieker / stock.adobe.com Das Bundeskabinett hat ihren Entwurf zur Novelle des Windenergie-auf-See-Gesetzes (WindSeeG) vorgelegt. Damit will sie den Ausbau der Offshore-Windenergie auf den deutschen Meeren absichern. Von den Verbänden gab es neben Zustimmung auch Kritik. So bemängelte BEE-Präsidentin Ursula Heinen-Esser, dass die “Bundesregierung die Hinweise aus der Branche leider nur in Teilen aufgenommen” habe. Die priorisierten Differenzverträge (Contract for Difference, CfD) – die niedrige Marktpreise ausgleichen und im Gegenzug hohe Gewinne abschöpfen – sollen laut dem aktuellen Entwurf nicht konsequent eingeführt werden.
Stattdessen sei ein Zwei-Stufen-Modell geplant, bei dem die Betreiber im ersten Schritt das komplette Vermarktungsrisiko tragen und erst im zweiten Schritt ein CfD greift. Diese Regelung mache betriebswirtschaftliche Planungen unsicherer und schreckt im Zweifelsfall Investoren ab. “Positiv sehen wir das Bekenntnis, am Ausbauziel von 70 GW bis 2045 festzuhalten”, so Heinen-Esser.
Auch der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) lehnt den zweitstufigen Sonderweg ab. “Stattdessen schlagen wir für alle auszuschreibenden Flächen die direkte Auktion zweiseitiger Contracts for Difference mit einer einfachen Inflationsindexierung vor. Dafür bietet sich der europäische Verbraucherpreisindex HICP an”, sagte Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung.
Betriebszeitraum für Neuanlagen steigt auf 35 Jahre
„Die Novelle des Windenergie-auf-See-Gesetzes ist die zwingende Voraussetzung dafür, dass im Jahr 2027 Flächen erfolgreich ausgeschrieben werden können”, kommentierte Andreae. Der Regierungsentwurf enthalte dafür wichtige Punkte, bedürfe jedoch der Überarbeitung. Noch offen sei die Frage, wie die Realisierung oder eine geordnete frühzeitige Rückgabe der seit 2023 vergebenen Projekte sicherzustellen sei. Dies sei dringend – vor den bislang im Gesetz festgelegten nächsten Meilensteinen – im parlamentarischen Verfahren zu klären.
Erfreulich seien der Erhalt der Ausbauziele, der Ausschreibungskorridor von durchschnittlich 3000 MW jährlich und das Ausschreibungsvolumen pro Fläche von in der Regel 1000 bis 1200 MW.
Die Novelle will den Betriebszeitraum für Neuanlagen von bisher 25 auf 35 Jahre verlängern. Das senke die volkswirtschaftlichen Kosten und reduziere Umwelteingriffe, lobt der BDEW. Allerdings müssten im gleichen Zuge auch die regulatorischen Rahmenbedingungen für den Netzanschluss im EnWG sowie die Regulierung der ÜNB entsprechend angepasst werden.
Weitere wichtige Maßnahmen zur Steigerung der Kosteneffizienz wären stärkere Kooperationen mit Nachbarländern, die Überbauung der Netzanbindungssysteme sowie eine geringere Leistungsdichte, die zu mehr Volllaststunden führen könnten. Dementsprechende Vorgaben sollten ins WindSeeG aufgenommen werden, schlägt Andreae vor.
Für Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche hat die “Windenergie auf See enormes Potenzial für unsere Energieversorgung. Doch die bisherigen Regeln haben zu risikobehafteten Geboten geführt, ohne ausreichend sicherzustellen, dass die vergebenen Projekte auch tatsächlich gebaut werden”, sagte. “Mit der Reform schaffen wir mehr Investitionssicherheit, realistischere Auktionen und eine bessere Nutzung der Leitungen”.
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