5 Tipps zur Versicherung von Batteriespeichern

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Jede zweite Photovoltaik-Anlage wird heute mit Batteriespeicher installiert. Was bei der Versicherung von zeitgleich oder nachträglich installierten Batteriespeichern zu beachten ist, beschreibt Marcel Riedel von der Enser Versicherungskontor GmbH in fünf Tipps.
Jede zweite Photovoltaik-Anlage wird heute mit Batteriespeicher installiert. Was bei der Versicherung von zeitgleich oder nachträglich installierten Batteriespeichern zu beachten ist, beschreibt Marcel Riedel von der Enser Versicherungskontor GmbH in fünf Tipps.
Tipp 1: Auf die richtige Police setzen!
Wenn es um die Versicherung eines Batteriespeichers geht, stellt sich zu allererst die Frage, welcher Versicherungspolice dieser überhaupt zuzuordnen ist: der Hausrat- oder doch der Gebäudeversicherung? Oder sollte man vielleicht sogar eine separate Elektronikpolice abschließen?
PV-Anlage, Wechselrichter, Batteriespeicher, Verkabelung oder andere technische Einrichtungen, wie eine Schnellladesäule, gehören in der Regel zur Gebäudeversicherung. Denn es besteht eine feste Verbindung zum Gebäude und die eigentliche Funktion ist hier angesiedelt. Die Energiemanagement-Software des Batteriespeichers dagegen ist meist auf einem Tablet oder Notebook installiert und damit auf einem Endgerät, das eindeutig dem Hausratvertrag zuzuordnen ist. Das kann zu Zuordnungsschwierigkeiten führen. Umgehen Sie diese, indem Sie eine separate Elektronik-Police abschließen. Diese birgt zahlreiche weitere Vorteile: Anders als bei klassischen Sachversicherungen werden die versicherten Sachen im Rahmen des Versicherungsscheines oder des Bedingungswerkes genau deklariert. Interpretationen im Schadenfall wird so vorgebeugt. Darüber hinaus gelten Schäden, die unvorhergesehen von außen auf die versicherte Sache einwirken, als versichert und nicht lediglich ein Feuerereignis, Leitungswasser oder das definierte Sturmereignis "Windgeschwindigkeit mind. 62 km/h". Auch der Ertragsausfall infolge eines versicherten Schadenfalls kann im Rahmen einer vereinbarten Haftzeit abgesichert werden.
Tipp 2: Lange Garantielaufzeiten vereinbaren!
Ein sogenannter Innerer Betriebsschaden, wie etwa der Ausfall eines Wechselrichters durch eine kalte Lötstelle, Gewährleistungs- oder Garantieansprüche an den Hersteller und ein Verschleißschaden sind grundsätzlich nicht Bestandteil des Versicherungsschutzes. Der unvorhergesehen eintretende Innere Betriebsschaden kann jedoch für PV-Anlagen und Wechselrichter je nach Anlagenalter in speziellen Konzepten mit Entschädigungsgrenzen von etwa 1000 EUR abgesichert werden. Für Batteriespeicher sollten Sie das eigene Risiko für Betriebsschäden minimieren, indem Sie lange Garantielaufzeiten beim Hersteller vereinbaren. Auf dem Markt sind Produktgarantien von bis zu 10 Jahren auf die Batteriemodule sowie von bis zu 5 Jahren auf die Elektronik durchaus keine Seltenheit. Eine 10-jährige Leistungsgarantie auf 80 Prozent verbleibende Speicherkapazität der Batteriemodule wird den Herstellern sogar von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) im Rahmen von Förderprogrammen als Auflage gegeben. Diese Leistungsgarantie sichert abseits der Versicherungslösung das Risiko des vorzeitigen betriebsbedingten Verschleißes der Batteriemodule ab.
Tipp 3: Auf das Kleingedruckte achten!
Die Elektronikversicherung ist eine Versicherung zum Neuwert. In puncto Batteriespeichertechnik sollten Sie unbedingt darauf achten, dass der Versicherungspartner sein Risiko bei neuen Batteriespeichern nicht durch einen geschwächten Versicherungsschutz zum Zeitwert minimiert. Schauen Sie also nicht allein auf den Versicherungsbeitrag, sondern berücksichtigen Sie auch, welche Zahlungen aus dem Versicherungsvertrag im Falle eines Schadens zu erwarten sind. Ein spezifischer Schadenfall bei einem Batteriespeichersystem ist beispielsweise der Innere Kurzschluss. Die Versicherung von Schäden durch den Inneren Kurzschluss an dem ursächlichen Batteriemodul ist bei Haushaltsspeichern aktuell nicht möglich. Es kann jedoch der Folgeschaden an weiteren Austauscheinheiten, z.B. an einem weiteren Batteriemodul oder an einem integrierten Batteriewechselrichter, im Rahmen der Elektronik-Police versichert werden. Das gilt auch, wenn der Schaden die Folge eines Konstruktions- oder Ausführungsfehlers während der Herstellung oder Installation ist, oder wenn Mess-, Regel- oder Sicherheitseinrichtungen versagen. Dabei versichern Elektronik-Policen auch den Ertragsausfall durch die entgangene Einspeisevergütung. Achten Sie auch darauf, dass die Police die Mehrkosten durch den Fremdstrombezug beim Energieversorger im Schadenfall abdeckt. Sollte der Nachweis der ausgebliebenen Be- und Entladezyklen nicht möglich sein, vereinbaren Sie eine pauschale Entschädigung je installierter Kapazität des Batteriespeichers.
Tipp 4: Nachträglich installierte Batteriespeicher anzeigen!
Sollten Sie einen Batteriespeicher nachträglich installieren, ist es sinnvoll, dies bei Ihrem bestehenden Versicherer proaktiv anzuzeigen. Nur so vermeiden Sie, dass der Versicherungsschutz eingeschränkt wird, weil es beispielsweise zu einer Unterversicherung gekommen ist. Auch könnte die nachträgliche Installation eines Batteriespeichers vom Versicherer als Gefahrerhöhung angesehen werden.
Tipp 5: Fachmakler für Erneuerbare Energien involvieren
Den passenden Versicherungsschutz für einen Batteriespeicher zu finden, ist sicherlich nicht trivial – egal ob nachträglich oder zeitgleich installiert. Spezialisierte Fachmakler für Versicherungen können Ihnen dabei helfen, die individuelle Anlage optimal abzusichern. Gleichzeitig können diese auch einschätzen, ob die gesetzlichen oder vertraglichen Obliegenheiten aus den Versicherungspolicen mit den Installationsanforderungen und den Garantiebedingungen des Herstellers übereinstimmen. Achten Sie bei der Auswahl eines Fachmaklers für Erneuerbare Energietechnologien aber unbedingt darauf, ob dieser über spezielle Kenntnisse in Sachen Batteriespeichertechnik sowie eigene Schadeningenieure verfügt. Fakt ist: Sollten Sie diese fünf Tipps beherzigen, sind Sie im Schadenfall weitgehend auf der sicheren Seite.
Foto: EVK

Marcel Riedel ist Abteilungsleiter Erneuerbare Energietechnologien bei der Enser Versicherungskontor GmbH (EVK). Das Unternehmen wurde nach der Übernahme durch Christian Schlösser im Jahr 1996 mit viel Pioniergeist zu einem auf dem Gebiet der erneuerbaren Energien spezialisierten Versicherungsmakler entwickelt. Heute betreuen 30 EVK-Mitarbeiter weltweit rund 10.000 Kunden. Der Firmensitz des Unternehmens ist das ehemalige Bahnhofsgebäude von Oberense am Haarstrang in Südwestfalen.
30.05.2018 | Quelle: EVK | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

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