Solar Cluster Baden-Württemberg: PV-Zubau in Deutschland vervielfachen

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Das Solar Cluster Baden-Württemberg hat 10 Forderungen an die nächste Bundesregierung vorgelegt.

Der Titel des Solar-Cluster-Papiers lautet „Zehn wichtige Weichenstellungen zum Ausbau der Solarenergie in Deutschland“. Künftig sollten pro Jahr 7 Gigawatt Photovoltaikleistung auf Dächern und Fassaden errichtet werden können und 3 Gigawatt Freiflächenanlagen, so der Branchenverband aus dem Südwesten. Entsprechend müsste auch der 52-Gigawatt-Deckel, bei dessen Erreichung die Photovoltaikförderung auslaufen soll, abgeschafft werden. Ein solch starker Zuwachs wäre laut Klima- und Energieexperten nötig, um die Ziele aus dem Klimaabkommen von Paris zu erreichen und gleichzeitig den wachsenden Strombedarf der Bereiche Wärme und Elektromobilität zu decken.
„Die neue Bundesregierung muss für eine Marktbelebung den EEG-Rahmen neu setzen“, verlangt Geschäftsführer Dr. Carsten Tschamber. Die Kernelemente Einspeisevorrang, Anschlusszwang und eine über zwanzig Jahre garantierte Vergütung sollten aber beibehalten werden. „Sie werden so lange benötigt, wie eine Refinanzierung von Photovoltaikanlagen auch durch kleine und private Akteure am Strommarkt nicht möglich ist“, so Tschamber.
Dachanlagen sollten generell von der Ausschreibungspflicht befreit sein und weiterhin eine feste Einspeisevergütung erhalten, empfiehlt das Solar Cluster.
„Im Zuge der Solaroffensive müssen Gebäudeeigentümer zudem geeignete Dachflächen auch wieder vollständig nutzen“, führt Tschamber weiter aus. Eigentümer sind derzeit bei Photovoltaikanlagen mit mehr als 10 Kilowatt installierter Leistung verpflichtet, einen Teil der EEG-Umlage zahlen, wenn sie den Solarstrom selbst verbrauchen. Die Regelung habe dazu beigetragen, dass Hauseigentümer meist Anlagen unter der 10-Kilowatt-Schwelle errichteten – für den Klimaschutz sei das fatal, so der Branchenverband.
Auch sollte die erst kürzlich beschlossene Mieterstromförderung auf gewerbliche Immobilien ausgedehnt und Quartierslösungen ermöglicht werden. „Insgesamt brauchen wir jetzt den politischen Willen, die Energiewende konsequent voranzutreiben“, so Tschamber.
Ebenso wichtig wie die verbesserten Rahmenbedingungen für die erneuerbaren Energien sei ein zügiger Ausstieg aus der Nutzung fossiler Energieträger. Um dieses Ziel zu erreichen, schlägt das Cluster einen Preis für den Ausstoß von Kohlendioxid (CO2) in Höhe von mindestens 30 Euro pro Tonne vor. Eine solche nationale CO2-Abgabe würde den Wettbewerbsnachteil der Photovoltaik verringern: Bei der Nutzung konventioneller Energieträger entstehen in Deutschland durch staatliche Subventionen und Umweltbelastungen gesellschaftliche Kosten, die bisher im Strompreis und den Preisen für Wärme nicht abgebildet wären.
Zusätzlich sollten die ältesten und damit schmutzigsten Braunkohlemeiler kurzfristig abgeschaltet werden. Inzwischen fordere das auch ein guter Teil der deutschen Wirtschaft. Eine Abschaltung sei problemlos möglich, da Deutschland mittlerweile große Mengen Kohlestrom ins Ausland exportiere. Eine weitere damit verbundene Befürchtung sei übrigens ebenfalls grundlos, meint Tschamber: „Die Klimaziele zu erreichen, vernichtet keine Arbeitsplätze, sondern schafft neue durch die Technologieführerschaft bei den erneuerbaren Energien.“ In den Verhandlungen über eine neue Bundesregierung in Berlin müsste das so mancher noch lernen, so Tschamber weiter.
Auch der Strompreis würde mit der Umsetzung der Solar-Cluster-Vorschläge nicht steigen: Jedes zusätzliche Gigawatt Photovoltaik erhöht die EEG-Umlage nur noch um weniger als 0,013 Cent pro Kilowattstunde, haben Berechnungen des Solar Clusters ergeben. Das ist weit weniger als ein fünfzigstel Cent.

Die zehn Forderungen des Solar Clusters Baden Württemberg:
1. Streichung des 52-Gigawatt-Deckels
2. Erhöhung des jährlichen Zubaukorridors für Dachanlagen auf 7 Gigawatt (GW)
3. Abschaffung der EEG-Umlage auf den Eigenverbrauch
4. Keine Ausschreibungspflicht für PV-Dachanlagen
5. Ausweitung der Ausschreibungsmenge bei PV-Freiflächenanlagen auf 3 GW pro Jahr
6. Eine Anschlusslösung für Anlagen, deren EEG-Vergütung endet, um zu vermeiden, dass ab 2021 größere Mengen Photovoltaik-Leistung vom Netz genommen werden
7. Vereinfachung der Regeln innerhalb des EEG und des gesamten Energierechts, um schneller Photovoltaik- und andere EE-Projekte umsetzen zu können
8. Mieterstromförderung auf gewerbliche Immobilien ausdehnen und Quartierslösungen ermöglichen
9. Faire und verursachergerechte Netzentgelte
10. Einführung einer CO2-Abgabe in Höhe von mindestens 30 Euro pro Tonne CO2 nebst Fahrplan zur Steigerung auf 80 bis 100 Euro pro Tonne CO2 bis 2040

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