Studie: Sektorkopplung wirtschaftlich mit Experimentierklauseln

Beispiel für Sektorkopplung: Wasserstoffproduktion mit Windstrom in Hamburg, Foto: Oliver Ristau
Eine Studie des IKEM – Instituts für Klimaschutz, Energie und Mobilität zeigt, dass die Sektorkopplung in Deutschland allein mit Experimentierklauseln wirtschaftlich umgesetzt werden kann. Ein neues Förderregime ist dafür nicht notwendig.

Bisher verhindern rechtliche Hürden, dass die Sektorkopplung – also die Umwandlung und Speicherung von regenerativem Strom für die Mobilität und Wärmeerzeugung – wirtschaftlich ist. Eine Studie des IKEM – Instituts für Klimaschutz, Energie und Mobilität, die das Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern in Auftrag gegeben hatte, kommt nun zu dem Schluss, dass Experimentierklauseln Abhilfe schaffen können. Mit ihnen sei die Umsetzung der Sektorkopplung möglich, ohne ein neues Förderregime zu etablieren, teilte das IKEM mit.

„Es ist eines unser wichtigsten Anliegen, dass die saubere Energie, die bei uns im Land erzeugt wird, auch vollständig genutzt wird". "Nur dann wird der weitere Ausbau der erneuerbaren Energien die erforderliche öffentliche Akzeptanz finden" sagt Mecklenburg-Vorpommerns Energieminister Christian Pegel und Auftraggeber der Studie „Deshalb ist die Sektorkopplung unverzichtbarer Bestandteil der Energiewende. Sie wurde jedoch ausgebremst durch rechtliche Hemmnisse, Strom in anderen Sektoren einzusetzen. Das soll sich dank Experimentierklauseln ändern.“

Bislang belasteten laut IKEM die Stromnebenkosten den wirtschaftlichen Betrieb von Speichern und Power-to-X-Anlagen, da Steuern und Abgaben auf den über die Netze transportierten Strom sowie das veredelte Endprodukt fällig werden. Die Experimentierklauseln sollen ermöglichen, dass neue Anlagen erprobt werden können, bei denen die Erzeugungsanlagen, Energiespeicher und Power-to-X-Anlagen virtuell über das Stromnetz gekoppelt sind. „Durch diese Kopplung wird die Stromerzeugung aus volatilen Energieträgern planbarer. Strom aus erneuerbaren Energien, der nicht innerhalb der Anlagenkopplung genutzt werden soll, kann planbar und vorhersehbar in das Netz eingespeist werden. Außerdem verbleibt der Großteil der Wertschöpfung in der Region“, so Pegel.

Simon Schäfer-Stradowsky, Geschäftsführer des IKEM: „Experimentierklauseln bringen die Energiewende voran, ohne sie mit neuen Förderungen zu belasten. Im Gegenteil: Das vorgeschlagene Modell ist eine regulatorischen Befreiung. Der Abbau der rechtlichen Hemmnisse verleiht innovativen Geschäftsmodellen einen neuen Schub und schützt so unser Klima.“

Mit der Studie liegt ein vollständiger Gesetzesentwurf für Experimentierklauseln vor. „Für eine echte Energiewende muss das Gesetzgebungsverfahren zur Umsetzung der Experimentierklausel jetzt eingeleitet werden. Das kann etwa im Bundesrat durch ein Bündnis der Länder erfolgen, die dazu bereit sind“, so Schäfer-Stradowsky. Ein Gesetzgebungsverfahren kann zugleich im Bundestag angestrebt werden.

Die Studie richtet sich auch an die Bundesregierung: Teile der Experimentierklauseln lassen sich in die bereits für 2019 geplanten Innovationsausschreibungen integrieren. Anknüpfungspunkte für die Experimentierklauseln können auch die notwendigen Umsetzungen zur Erneuerbaren-Energie-Richtlinie II sein, die zum 30. Juni 2021 fällig werden, und das Auslaufen der Verordnung zur Schaffung eines rechtlichen Rahmens zur Sammlung von Erfahrungen im Förderprogramm „Schaufenster intelligente Energie – Digitale Agenda für die Energiewende“ (SINTEG) im Jahr 2022.
6.3.2019 | Quelle: IKEM | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

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