Im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG-Förderung) fördert der Bund auch Solarthermie-Anlagen. Die Solarthermie-Förderung besteht aus einem Investitionskostenzuschuss in Höhe von 25 Prozent. Hinzu kommt ein Heizungstauschbonus von 10 Prozentpunkten, wenn die Antragsteller:innen im Zuge der Heizungsmodernisierung eine funktionstüchtige Öl-, Kohle-, Gasetagenheizungen oder Nachtspeicherheizung stilllegen. Bei anderen Gasheizungen gewährt der Bund den Bonus nur, wenn diese älter als 20 Jahre ist. Alle Fördersätze der BEG-Förderung sind in der folgenden Tabelle zusammengestellt.

EinzelmaßnahmeStandard-ZuschussBonus iSFPBonus HeizungstauschBonus für Erd-, Grundwasser- und Abwasser-Wärmepumpen
Gebäudehülle155  
Anlagentechnik155  
Solarkollektor-Anlagen25 10 
Biomasse-Heizungen10 10 
Wärmepumpen25 105
Brennstoffzellen-Heizung25 10 
Innovative Heizungstechnik25 10 
Errichtung, Umbau, Erweiterung Gebäudenetz (ohne Biomasse)30 10 
Errichtung, Umbau, Erweiterung Gebäudenetz (mit maximal 25 % Biomasse für Spitzenlast)25 10 
Errichtung, Umbau, Erweiterung Gebäudenetz (mit maximal 75 % Biomasse)20 10 
Gebäudenetz-Anschluss25 10 
Wärmenetz-Anschluss30 10 
Heizungs-Optimierung155  
Quelle: Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM), Stand Dezember 2022

Förderung umfasst Gesamtkosten der Modernisierung

Der Fördersatz von 25 Prozent (oder 35 Prozent mit Heizungstauschbonus) berechnet sich als Anteil der Bruttokosten für die Solarthermie-Anlage. Bei Antragssteller:innen mit Vorsteueranzug gelten die Nettokosten. Baut ein Handwerksbetrieb die Solarthermie-Anlage, beinhaltet die Förderung die Gesamtkosten. Wer die Solaranlage selbst installiert, kann nur die Materialkosten ansetzen. Die Mindestinvestitionssumme beträgt 2.000 Euro. Pro Wohneinheit erhalten die Antragssteller:innen die Förderung für maximale Kosten von 60.000 Euro. Bei Gebäuden mit mehreren Wohneinheiten sind es 600.000 Euro. Förderanträge bearbeitet das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Die förderfähigen Kosten umfassen nicht nur die Solarkollektoren der Solaranlagen sondern auch weitere Kosten. Ebenfalls enthalten sind die Kosten für den Anschluss der solarthermischen Anlage an das Warmwasser- oder Heizsystem inklusive des Solarspeichers und der Solarkreisleitungen. Auch der Ausbau eines Öltanks einschließlich Entsorgung des alten Tanks und die Wiederherstellung der Außenanlagen bei erdbedeckten Tanks gehören zu den förderfähigen Kosten. Transportkosten, Kosten für Aufständerungen, Unterkonstruktionen oder Fundamente sind ebenso wie eine notwendige Einhausung förderfähig.

Anforderungen an Solarkollektoren für die Solarthermie-Förderung

Für Solarkollektoranlagen definiert die Förderrichtlinie der BEG-Förderung einige Anforderungen. So muss die Solaranlage auf dem Haus selbst oder in unmittelbarer Nähe zum versorgten Gebäude stehen. Förderfähig sind nur Solaranlagen mit verglasten Solarkollektoren. Das können Flachkollektoren, Vakuumröhrenkollektoren, Luftkollektoren oder auch PVT-Kollektoren sein. Kollektoren ohne transparente Abdeckung auf der Frontseite wie Schwimmbadabsorber sind nicht förderfähig. PVT-Kollektoren, das sind Module die Solarzellen enthalten und Strom und Wärme produzieren, sind als Wärmeerzeuger oder als Umfeldmaßnahme für eine Wärmepumpeninstallation förderfähig.

Die Förderung für die Solarthermie erfordert eine unabhängige Prüfung und Solar-Keymark-Zertifizierung der Solarkollektoren durch ein nach ISO 17025 akkreditiertem Prüfinstitut. Der jährliche Kollektorertrag für flüssigkeitsdurchströmte Kollektoren muss mindestens 525 kWh pro Quadratmeter betragen. Dabei legt man die im Solar-Keymark-Datenblatt angegebenen Kollektorerträge am Standort Würzburg bei 25 °C und 50 °C Kollektortemperatur zugrunde. Förderfähige Solarkollektoren mit gültigem Solar-Keymark-Zertifikat führt das BAFA in einer Liste, die unter diesem Link zu finden ist.

Eine weitere Voraussetzung für die Förderung ist, dass die Solarkollektoranlagen mit Ausnahme von Luftkollektoranlagen mit einem Funktionskontrollgerät ausgestattet sein müssen. Diese Anforderung erfüllt die Solarregelung. Ist das Vakuumröhren- oder Vakuumflachkollektorfeld größer als 20 Quadratmeter ist eine Erfassung der solaren Erträge im Kollektorkreislauf erforderlich. Das kann ein Wärmemengenzähler oder eine Solarregelung mit integrierter Wärmemengenzählung erledigen. Bei Flachkollektoren greift diese Bedingung ab 30 Quadratmeter Kollektorfläche. Außerdem muss man die Bestätigung eines Fachunternehmens über die Durchführung des hydraulischen Abgleichs beim BAFA vorgelegen, um in den Genuss der Solarthermie-Förderung zu kommen.

Die aktuelle Solarthermie-Förderung gilt aller Voraussicht nach nur noch bis Ende 2023. Mit der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes plant der Bund auch eine umfassende Anpassung der BEG-Förderung. Der Solarserver berichtet immer aktuell über die entsprechenden Entwicklungen.

Akutalisierung am 16.8.2023

Im Bild das Titelbild vom Solarthermie-Jahrbuch SOLARE WÄRME 2023.

Diesen Beitrag hat das Redaktionsteam des Solarthermie-Jahrbuchs verfasst. Sie können das Solarthermie-Jahrbuch 2023 unter diesem Link bestellen.