VERBRAUCHER INITIATIVE: EU-Beschluss zur Öffnung der Energiemärkte enttäuscht
Mit dem Beschluss zur Öffnung der Energiemärkte im Jahr 2007 schiebt die Europäische Union nach Ansicht der VERBRAUCHER INITIATIVE e. V. dringende Verbesserungen auf die lange Bank. Die Interessen der Verbraucherinnen und Verbraucher blieben weitgehend unberücksichtigt, heißt es in einer Pressemitteilung des Bundesverbands kritischer Verbraucherinnen und Verbraucher.
Das Recht der Kunden auf freie Wahl des Energieversorgers sei im Strombereich bereits seit 1998 verankert, nur stehe es bislang lediglich auf dem Papier. In Wahrheit sei die Marktentwicklung fast völlig an den Interessen der Kunden vorbei gegangen und bedürfe schnellstmöglich durchgreifender Reformen. Für die VERBRAUCHER INITIATIVE e.V. ist die Entscheidung des EU-Ministerrates deshalb auf ganzer Linie enttäuschend.
„In Brüssel haben sich die Bremser und Besitzstandwahrer durchgesetzt,“ resümiert Ralf Schmidt, Fachbereichsleiter Umwelt der VERBRAUCHER INITIATIVE, die Entscheidung. Völlig in den Sternen stehe, ob der Beschluss zumindest ab dem Jahr 2007 zu mehr Preistransparenz und einem fairen Wettbewerb führen wird. Für den Verbraucherverband bleiben zu viele Fragezeichen, etwa bei der Trennung von Energieverkauf und -transport. Die EU-Kommission setze hier am richtigen Punkt an, doch hätten die zuständigen Minister die ursprüngliche Regelung völlig verwässert. Schmidt: „Wir glauben nicht, dass ein fairer Wettbewerb entsteht, wenn die Energieversorger ihre Netze einfach ihren neu gegründeten Tochtergesellschaften übertragen können.“
Dass diese Regelung 2006 noch einmal auf den Prüfstand gestellt werden soll, zeige zudem, wie unentschlossen die EU-Ministerriege zu Werke gegangen sei, so die VERBRAUCHER INITIATIVE. Die Bundesregierung habe hier dem deutschen Weg einer Verbändevereinbarung die Tür offen gehalten, obwohl sich die freiwillige Vereinbarung als größtes Hindernis für den Markt erwiesen habe. Schmidt: „Der deutsche Weg ist ein Irrweg. Denn wer mehr Markt haben will, der muss den gesetzlichen Rahmen dafür schaffen und darf sich nicht auf die freiwilligen Zusagen der Wirtschaft verlassen.“
29.11.2002 Quelle: VERBRAUCHER INITIATIVE e.V.