Trittin will EEG novellieren und Marktanreizprogramm verbessern

Auf der Handelsblatt-Jahrestagung Energiewirtschaft am 16.01.2003 in Berlin kündigte Bundesumweltminister Jürgen Trittin eine Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) und eine Erhöhung des Marktanreizprogramms zu Gunsten erneuerbarer Energien an.   Der Minister erklärte, die Bundesregierung wolle das EEG novellieren und damit den Rahmen für Investitionen in erneuerbare Energien weiter verbessern. Nur mit einem Ausbau aller erneuerbaren Energien […]

Auf der Handelsblatt-Jahrestagung Energiewirtschaft am 16.01.2003 in Berlin kündigte Bundesumweltminister Jürgen Trittin eine Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) und eine Erhöhung des Marktanreizprogramms zu Gunsten erneuerbarer Energien an.   Der Minister erklärte, die Bundesregierung wolle das EEG novellieren und damit den Rahmen für Investitionen in erneuerbare Energien weiter verbessern. Nur mit einem Ausbau aller erneuerbaren Energien könne Deutschland das Ziel erreichen, den Anteil der erneuerbaren Energien bis 2010 zu verdoppeln. Bereits heute stellten die erneuerbaren Energien 3 % der Primärenergie und 8 % des verbrauchten Stroms, so Trittin.

Das Marktanreizprogramm soll verstetigt, erhöht und aus den Einnahmen der ökologischen Steuerreform finanziert werden, sagte Trittin in Berlin. Den Einsatz von erneuerbaren Energien und von Effizienztechnologien in Ländern des Südens finanziere die Bundesregierung in den nächsten Jahren mit je 500.000 Mio. €. Die Entwicklung in Vorreiterstaaten des Nordens und des Südens unterstütze die Bundesregierung, indem sie im Frühjahr 2004 zu einer Weltkonferenz zu erneuerbaren Energien einlade.

Der Boom der Erneuerbaren Energien habe in den vergangenen vier Jahren gut 60 000 neue, hoch qualifizierte Arbeitsplätze entstehen lassen, unterstrich Trittin. Die Windbranche sei heute der zweitgrößte Nachfrager nach Stahl in Deutschland. Und dies zum allgemeinen Nutzen: Bei einer volkswirtschaftlichen Betrachtung müssen die durch die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien eingesparten externen Kosten insbesondere der Klimaerwärmung gegengerechnet werden. Diese lägen nach einer Untersuchung im Auftrag des Umweltbundesamtes bei durchschnittlich 14 Cent je Kilowattstunde, so dass das EEG volkswirtschaftlich im Saldo zu Kosteneinsparungen in beträchtlicher Höhe führte. Die auf das EEG zurückzuführenden betriebswirtschaftlichen Kosten betragen laut Trittin rechnerisch nur 0,18 Cent je Kilowattstunde. Dies lasse jedoch vergessen, dass in Wirklichkeit völlig unterschiedliche Strompreise gezahlt werden – private Haushalte zahlten mehr für eine Kilowattstunde, die Industrie weniger und die Aluhütten und Stahlerzeuger noch weniger. Die Strompreise für die Industrie hätten sich seit 1990 halbiert, so Trittin. Deutschland liege mit seinen Industriestrompreisen im europäischen Mittelfeld – von einem Wettbewerbsnachteil könne keine Rede sein.

21.01.2003   Quelle: BMU

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