BMU und BMWA einigen sich auf Weiterentwicklung des EEG

Bei einem Gespräch im Bundeskanzleramt haben sich das Bundesumweltministerium und das Bundeswirtschaftsministerium am 5. November 2003 auf einen Regierungsentwurf für die Weiterentwicklung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) geeinigt.  Damit werde der weitere Ausbau der erneuerbaren Energien für die nächsten Jahre auf eine sichere Basis gestellt, heißt es in einer BMU-Pressemitteilung. Die vereinbarte Härtefallregelung soll in Zukunft nicht […]

Bei einem Gespräch im Bundeskanzleramt haben sich das Bundesumweltministerium und das Bundeswirtschaftsministerium am 5. November 2003 auf einen Regierungsentwurf für die Weiterentwicklung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) geeinigt.  Damit werde der weitere Ausbau der erneuerbaren Energien für die nächsten Jahre auf eine sichere Basis gestellt, heißt es in einer BMU-Pressemitteilung. Die vereinbarte Härtefallregelung soll in Zukunft nicht nur Grossunternehmen umfassen, sondern auch die Kosten für stromintensive mittelständische Unternehmen begrenzen. Andererseits werde eine Obergrenze für die zusätzliche Belastung der nicht begünstigten Stromverbraucher eingeführt, heißt es in der gemeinsamen Presseerklärung.

43,4 Cent Grundvergütung für Solarstrom; erhöhte Vergütung ab 1.1.2004

Für Strom aus Photovoltaikanlagen soll es künftig 43,4 Cent pro Kilowattstunde als Grundvergütung geben. Dies gelte auch für große Freiflächenanlagen, soweit sie sich im Bereich eines Bebauungsplans befinden. Für Solaranlagen auf Gebäuden erhöht sich die Vergütung in Zukunft um 14 Cent pro Kilowattstunde bis 30 Kilowatt Leistung; um 11,6 Cent pro kWh über 30 kW Leistung; und zusätzlich um 5 Cent pro kWh bei Fassadenanlagen. Obwohl das neue EEG wegen der Termine des Gesetzgebungsverfahrens noch nicht am 1. Januar 2004 in Kraft treten könne, soll die neue, erhöhte Vergütung für Fotovoltaik schon für Anlagen gelten, die ab dem 1. Januar 2004 in Betrieb gehen, kündigt das BMU an. Damit werde das Auslaufen des erfolgreichen 100.000 Dächer-Solarstrom-Programms kompensiert. Es bleibe bei einer Senkung der Vergütung (Degression) von 5% pro Jahr für neue Anlagen.

Mehr Geld für Strom aus Biomasse

Eine deutliche Anhebung der Vergütungssätze ist für Strom aus Biomasse geplant: Im neuen EEG soll die erste Schwelle schon bei 150 kW liegen mit einem erhöhten Vergütungssatz von 11,5 Cent pro kWh. Zusätzlich ist für Anlagen bis 5 MW Leistung ein Bonus von 2,5 Cent pro kWh für den Einsatz nachwachsender Rohstoffe und ein weiterer Bonus von 1 Cent pro kWh beim Einsatz innovativer Technik wie Brennstoffzellen vorgesehen.

Vergütungssätze für Windenergie sollen reduziert werden

Im Mittelpunkt steht laut BMU eine tragfähige Lösung für die Windenergie: Ihr Ausbau soll auf hohem Niveau fortgesetzt werden. Der Schwerpunkt des Ausbaus der Windkraftnutzung werde in den kommenden Jahren an guten Windstandorten im Binnenland liegen; hierfür liefere die Novelle die notwendigen Voraussetzungen. Doch die Vergütungssätze sollen reduziert werden: der Basissatz um 0,5 auf 5,5 Cent pro kWh, der erhöhte Anfangssatz um 0,1 Cent auf 8,7 Cent pro kWh. Dies bedeute für 2004 gegenüber dem Jahr 2003 eine Senkung um rund 6,3% an guten Küstenstandorten und um rund 2,3 % an guten Binnenlandstandorten. Die Senkung der Vergütung für neue Anlagen werde von bisher 1,5% auf 2% erhöht, um optimale Kostensenkungspotenziale zu erzielen.
Besonders für die Küstenstandorte seien besondere Anreize für das so genannte Repowering vorgesehen, den Ersatz alter, kleiner Anlagen durch moderne, leistungsstarke. An windschwachen Standorten soll dagegen zukünftig keine Vergütung nach dem EEG erfolgen; die Grenze liege bei 65% des Referenzertrags.

Die Windenergienutzung auf See soll zügig erschlossen werden. Für Strom aus Offshore-Windkraftanlagen ist eine hohe Vergütung von 9,1 Cent pro kWh für mindestens 12 Jahre geplant, mit einer Verlängerung des Zeitraums, die abhängig ist von der Entfernung zur Küste und der Wassertiefe. Der hohe Vergütungssatz wird für Offshore-Anlagen gelten, die bis 2010 in Betrieb gehen.

Gute Grundlage für Investitionen

Die neuen, festen Vergütungssätze für Wind, Biomasse, Fotovoltaik und die übrigen erneuerbaren Energien bilden laut BMU eine gute Basis für künftige Investitionen. Zudem seien die Anforderungen an die Effizienz der Anlagen erhöht worden. Damit werde ein anspruchsvoller Anreiz zur Senkung der Kosten und Steigerung der Wirkungsgrade gegeben. Ziel sei, die Wettbewerbsfähigkeit der erneuerbaren Energien mittelfristig zu erreichen, damit sie sich dann am Markt selbst tragen können. Gleichzeitig gehe es darum, die Kosten für die Stromverbraucher in Grenzen zu halten.

Gesetzentwurf soll schnell eingebracht werden

Die Weiterentwicklung des EEG sei ein wichtiger Beitrag, um die anspruchsvollen Klimaschutzziele zu erreichen. Die Einigung bedeute darüber hinaus, dass die internationale Spitzenposition Deutschlands als Hersteller und Betreiber von Anlagen auf diesem Gebiet gefestigt und damit Impulse für Innovationen und Beschäftigung am Energiestandort Deutschland gegeben würden. Nun sei der Weg frei für die Beteiligung der Länder und Verbände sowie den Beschluss des Bundeskabinetts. Der Gesetzentwurf könne schnell in die parlamentarischen Beratungen eingebracht werden.

05.11.2003   Quelle: BMU

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