Künftige Förderung der Wasserkraft noch nicht geklärt

Die Bundesregierung hat noch nicht entschieden, in welchem Umfang sie Strom aus Wasserkraft fördern und in diesen Bereich mit öffentlichen Mitteln investieren will.   In ihrer Antwort vom 14.11.2003 auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion heißt es, der Abstimmungsprozess zur Novelle des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG) innerhalb der Bundesregierung sei noch nicht abgeschlossen. Ein Referentenentwurf des Umweltministeriums […]

Die Bundesregierung hat noch nicht entschieden, in welchem Umfang sie Strom aus Wasserkraft fördern und in diesen Bereich mit öffentlichen Mitteln investieren will.   In ihrer Antwort vom 14.11.2003 auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion heißt es, der Abstimmungsprozess zur Novelle des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG) innerhalb der Bundesregierung sei noch nicht abgeschlossen. Ein Referentenentwurf des Umweltministeriums knüpfe die Förderung von genehmigten kleinen Wasserkraftanlagen (bis 50 Kilowattstunden) und die Erneuerung von bestehenden großen Anlagen (ab fünf Megawatt) ab dem Jahr 2006 an einen Nachweis über den guten ökologischen Zustand des Gewässers beziehungsweise die wesentliche Verbesserung des ökologischen Zustandes.

Die Regierung führte aus, mit dem Bau und Betrieb einer Wasserkraftanlage seien grundsätzlich Beeinträchtigungen der Gewässerökologie und des Naturhaushaltes verbunden. Die Wasserkraft sei aber „ein wesentliches Standbein“ der erneuerbaren Energien in Deutschland. Da der Strom aus der Wasserkraft konstant bereitgestellt werden kann, komme ihr in dem Mix verschiedener erneuerbarer Energieträger eine wichtige Funktion zu. Die Regierung beruft sich auf ein Gutachten, wonach sich für die nächsten zehn Jahre für Wasserkraft ein zusätzliches Stromerzeugungspotenzial in Höhe von 1.115 Gigawattstunden ergibt. Im gesamten Bereich der Wasserkraft ist aber nach Überzeugung der Exekutive eine Steigerung der Arbeit und Leistung durch den Bau neuer kleiner Anlagen und durch „Repowering“ bestehender Anlagen um rund 20 Prozent möglich.

17.11.2003   Quelle: Deutscher Bundestag

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