Offshore-Windkraft: Eignungsgebiete in Nord- und Ostsee festgelegt

Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) hat erstmals besondere Eignungsgebiete für Windenergieanlagen in der Nord- und Ostsee festgelegt. Die am 19.12.2005 im Gemeinsamen Ministerialblatt veröffentlichten Gebiete befinden sich in der so genannten „ausschließlichen Wirtschaftszone“ (AWZ), also im Bereich jenseits der 12-Seemeilen-Hoheitszone bis zu einer Entfernung von 200 Seemeilen von der Küste. „Das ist ein wichtiger […]

Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) hat erstmals besondere Eignungsgebiete für Windenergieanlagen in der Nord- und Ostsee festgelegt. Die am 19.12.2005 im Gemeinsamen Ministerialblatt veröffentlichten Gebiete befinden sich in der so genannten „ausschließlichen Wirtschaftszone“ (AWZ), also im Bereich jenseits der 12-Seemeilen-Hoheitszone bis zu einer Entfernung von 200 Seemeilen von der Küste.
 
„Das ist ein wichtiger Schritt für eine geordnete Entwicklung der Windkraftnutzung auf dem Meer“, sagte Bundesumweltminister Sigmar Gabriel. Festgelegt wurden laut Bundesumweltministerium in der Ostsee die Gebiete „Kriegers Flak“ und „Westlich Adlergrund“ mit einer Groesse von 35 beziehungsweise 109 Quadratkilometern sowie in der Nordsee das insgesamt 542 Quadratkilometer umfassende und aus drei Teilgebieten bestehende Gebiet „Nördlich Borkum“. Die Auswahl der Gebiete und das Verfahren der Festlegung erfolgten in enger Abstimmung mit dem Bundesumweltministerium.

Belange des Umwelt- und Naturschutzes umfassend berücksichtigt

Damit sei ein erster wichtiger Schritt hin zu einer marinen Raumordnung getan, betont das BMU. Erstmals seien Flächen auf dem Meer außerhalb des deutschen Hoheitsgebietes für eine bestimmte Nutzung unter Berücksichtigung der Interessen der Schifffahrt und der Meeresumwelt identifiziert und festgelegt worfden. „Hier hat der Bund Pionierarbeit geleistet. Ähnlich zielorientierte Lösungen wünsche ich mir kurzfristig auch von den zuständigen Bundesländern im Bereich der Netzanbindung für das Küstenmeer und den Landbereich“, sagte Gabriel. Für die Unternehmen böten die festgelegten besonderen Eignungsgebiete ein hohes Maß an Planungs- und Investitionssicherheit, betont das Bundesumweltministerium. Die Belange des Umwelt- und Naturschutzes seien durch die vom BSH vorgenommene strategische Umweltprüfung sowie in einer FFH-Verträglichkeitsprüfung unter anderem mit Beteiligung des Bundesamts für Naturschutz (BfN) und zahlreicher Umwelt- und Naturschutzverbände erörtert und bei der Festlegung umfassend berücksichtigt worden.

22.12.2005   Quelle: BMU   Solarserver.de   © EEM Energy & Environment Media GmbH

Beliebte Artikel

Schließen