Spanien: Regierung beschließt neue Einspeiseverordnung für Solarstrom

Die spanische Regierung hat am 25. Mai 2007 die Reform der Einspeiseverordnung für Strom aus erneuerbaren Energien von 2004 („Real Decreto 436/2004“) beschlossen. Das berichtet die Anwaltskanzlei VOELKER (Barcelona) in einer Pressemitteilung. Es werde erwartet, dass der Text der reformierten Verordnung noch im Mai im spanischen Staatsanzeiger veröffentlicht wird, so dass die neue Einspeiseverordnung am […]

Die spanische Regierung hat am 25. Mai 2007 die Reform der Einspeiseverordnung für Strom aus erneuerbaren Energien von 2004 („Real Decreto 436/2004“) beschlossen. Das berichtet die Anwaltskanzlei VOELKER (Barcelona) in einer Pressemitteilung. Es werde erwartet, dass der Text der reformierten Verordnung noch im Mai im spanischen Staatsanzeiger veröffentlicht wird, so dass die neue Einspeiseverordnung am 1. Juni 2007 in Kraft treten kann, heißt es in der Pressemitteilung. Bezogen auf den zuletzt im März des Jahres bekannt gewordenen Entwurf sei in der Regierungserklärung zur Reform hervorzuheben, dass nun ausdrücklich eine Rückwirkung auf bestehende Anlagen ausgeschlossen ist („[…] no tendrán carácter retroactivo“). Auch alle Anlagen, die bis zum 1. Januar 2008 betriebsbereit sind („en funcionamiento“), fallen laut Anwaltskanzlei VOELKER unter das Rückwirkungsverbot, das heißt, auch für diese Anlagen werde die bisherige Vergütungsregelung des RD 436/2004 auf Dauer beibehalten.
Eine Ausnahme gelte nur für Anlagen, die ihre Vergütung über den Verkauf am freien Markt erhalten. Für diese Erzeuger sehe die neue Verordnung im Prinzip eine fünfjährige Übergangsfrist vor. Die nächste Überprüfung der Einspeisetarife kündigte die Regierung bereits jetzt für das Jahr 2010 an. Auch die künftigen Tarifreformen sollen nicht für Anlagen gelten, die bereits in Betrieb („puesta en marcha“) sind.

29.05.2007 | Quelle: Kanzlei VOELKER, Barcelona | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

Beliebte Artikel

Schließen