Bundestag entscheidet am 06.06.2008 über Maßnahmen zum Klimaschutz

Im August 2007 hat die Bundesregierung auf ihrer Klausurtagung in Meseberg ein umfangreiches Energie- und Klimapaket beschlossen. Damit sollen die Treibhausgasemissionen bis 2020 um 36 Prozent sinken. Am 06.06.2008 stimmt der Bundestag über vier Gesetzentwürfe ab, mit denen ein Teil des Programms umgesetzt werden soll. Im Mittelpunkt stehen der Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK), die Öffnung […]

Im August 2007 hat die Bundesregierung auf ihrer Klausurtagung in Meseberg ein umfangreiches Energie- und Klimapaket beschlossen. Damit sollen die Treibhausgasemissionen bis 2020 um 36 Prozent sinken. Am 06.06.2008 stimmt der Bundestag über vier Gesetzentwürfe ab, mit denen ein Teil des Programms umgesetzt werden soll. Im Mittelpunkt stehen der Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK), die Öffnung des Messwesens bei Strom und Gas für den Wettbewerb und die Förderung erneuerbarer Energien zur Stromversorgung (z. B. Photovoltaik) und Wärmeversorgung (z. B. Solarthermie).

Zukunftstechnologie: Kraft-Wärme-Kopplung
Während bei der normalen Stromerzeugung viel Energie verloren geht, kann durch Kraft-Wärme-Kopplung über 90 Prozent der eingesetzten Energie verwertet werden: Es wird sowohl Strom als auch Wärme zu Heizzwecken erzeugt, was den Kohlendioxidausstoß erheblich verringert. Die Bundesregierung will nun den Anteil des umweltverträglich hergestellten Stroms an der gesamten Elektrizitätsproduktion bis 2020 von derzeit 12 Prozent auf etwa 25 Prozent verdoppeln. Mit der Novelle des bereits geltenden Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes sollen die Modernisierung und der Neubau von KWK-Anlagen gefördert, die Markteinführung der Brennstoffzelle unterstützt und der Aus- und Neubau von Wärmenetzen, in die der Strom aus KWK-Anlagen eingespeist wird, forciert werden. Bis zu 750 Millionen Euro jährlich will die Bundesregierung hierfür investieren.

„Widersinnig“: Grüne fordern Nachbesserung
Nach Ansicht von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN verfehlen die Vorschläge ihr Ziel. In einem Antrag fordern sie dringend eine Nachbesserung: Die umweltschonende Kraft-Wärme-Kopplung sei „neben den Erneuerbaren Energien der bedeutendste Schlüssel für eine dezentrale und klimaverträgliche Energieversorgung“. Die Deckelung (Förderobergrenze) der Zuschusshöhe auf 750 Millionen Euro pro Jahr sei deshalb „widersinnig“ und müsse abgeschafft werden. Außerdem sei die Laufzeit des Gesetzes bis zum Jahr 2014 zu kurz, um die notwendigen KWK-Kapazitäten aufzubauen. Über den Antrag sollen zunächst die Ausschüsse beraten.

Mehr Strom aus erneuerbaren Energien
In ihrem Energie- und Klimapaket hat die Bundesregierung zudem beschlossen, den Anteil erneuerbarer Energien an der Strom- und Wärmeversorgung deutlich zu erhöhen. Hierzu liegen dem Bundestag zwei Gesetzentwürfe vor.
Im Jahr 2007 wurden rund 14 Prozent des Stroms aus Erneuerbaren Energien, also aus Wind-, Wasser-, Bio- und Solarenergie, gewonnen. Mit der Neufassung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) soll bis 2020 rund doppelt so viel umweltfreundlicher Strom als heute aus den Steckdosen kommen. Ihr Anteil am Energieverbrauch soll auf 25 bis 30 Prozent steigen und auch danach kontinuierlich weiter wachsen Zudem soll der Strom aus erneuerbaren Energien wettbewerbsfähig werden. Er soll sich in Zukunft auch ohne finanzielle Förderung auf dem Markt behaupten können – nach Ansicht der Bundesregierung eine wichtige Voraussetzung, um auf Dauer eine tragende Rolle auf dem Energiemarkt zu spielen.

Neubauten: Wärme aus Erneuerbaren Energien
Zudem will die Regierung mit dem Entwurf eines Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG) den Anteil erneuerbarer Energien am Energiebedarf von Gebäuden deutlich erhöhen. Wer baut und sein Haus nach dem 31. Dezember 2008 fertig stellt, soll künftig verpflichtet werden, einen bestimmten Anteil seines Wärmebedarfs aus erneuerbaren Energien zu gewinnen – etwa aus Biomasse, Solarthermie oder Umweltwärme. Alternativ kann der Eigentümer auch Wärme aus Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen nutzen oder verstärkte Maßnahmen zur Energieeinsparung durchführen.
Besitzer von Alt- oder Neubauten, die nicht unter die Nutzungspflicht fallen, erhalten für den freiwilligen Einsatz erneuerbarer Energien eine finanzielle Förderung vom Staat. In den Jahren 2009 bis 2012 will die Bundesregierung für solche – oft sehr kostenintensive – Modernisierungsmaßnahmen bis 500 Millionen Euro jährlich bereit stellen.

Mehr Wettbewerb im Messwesen
Mit einem weiteren Gesetzentwurf will die Bundesregierung Verbrauchern künftig die Wahl zwischen verschiedenen Dienstleistern bei der Ablesung der Strom- und Gaszähler ermöglichen. Hierfür soll das Messwesen bei Strom und Gas für Wettbewerb geöffnet werden. Dies könnte die Einführung innovativer Messeinrichtungen bewirken und die Verbraucher zu energiesparendem Verhalten animieren, meint die Regierung. Das Vorhaben unterstützt auch die FDP-Fraktion. In ihrem Antrag betont sie, die Marktöffnung für das Messwesen schaffe die Voraussetzungen zum Austausch der „technologisch veralteten Zähler“ und der Markteinführung neuer, intelligenter Zählergenerationen.

Gutachten: Klimaschutz-Maßnahmen sparen fünf Milliarden
Für die Energie- und Klimapolitik der Bundesregierung stehen im Jahr 2008 insgesamt rund 3,3 Milliarden Euro zur Verfügung. Das sind 1,8 Milliarden Euro mehr als 2005. Insgesamt rechnet die Bundesregierung bis zum Jahr 2020 mit Investitionskosten in Höhe von 31 Milliarden Euro. Ihnen stehen jedoch, einem Gutachten im Auftrag des Umweltbundesamtes zufolge, Energieeinsparungen von über 36 Milliarden Euro gegenüber.
Die Plenardebatte überträgt das Parlamentsfernsehen des Deutschen Bundestages via Web-TV Live, unkommentiert und in voller Länge: http://www.bundestag.de/aktuell/tv/index.html

06.06.2008 | Quelle: Deutscher Bundestag | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

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