Ritter Energie zur Solarthermie im geplanten Gebäudemodernisierungsgesetz

Im Bild Moritz Ritter von Ritter Energie, der die Planung zur Solarthermie im Entwurf des Gebäudemodernisierungsgesetzes begrüßt.Foto: Ritter Energie / Sebastian Berger
Moritz Ritter, Vorsitzender des Beirats der Ritter Solartechnik und 2. Vorsitzender des Bundesband Solarwirtschaft: „Solarthermie passt sich flexibel an bestehende Heizsysteme an und hält den Besitzern alle Optionen für die Zukunft offen.“
Das Bundeswirtschaftsministerium hat den Referentenentwurf des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG) in die Ressortabstimmung gegeben. Der Solarkollektor-Hersteller Ritter Energie begrüßt die Gesetzesinitiative.

„Wir freuen uns, dass die Solarthermie die ausdrückliche Anerkennung als Erfüllungsoption im Entwurf des Wirtschaftsministeriums findet. Im Sinne der Technologieoffenheit ist es folgerichtig, dass die Nutzung einer solarthermischen Anlage dem biogenen Brennstoffanteil bei neuen Gas- und Ölheizungen gleichgestellt wird, denn beide Wege führen ans Ziel der CO2-Reduzierung“, sagt Ritter-Beiratsvorsitzender Moritz Ritter. „Statt mühsam auf der Biotreppe zu klettern, nutzen wir die Sonne, die uns endlos und gratis mit ökologischer Wärme versorgt“, so Ritter zum Entwurf des Gebäudemodernisierungsgesetzes.

Der zur Ressortabstimmung vorgelegte Referentenentwurf sieht im Unterschied zum Eckpunktepapier die Möglichkeit vor, den vorgeschriebenen Anteil an Biogas oder Bioöl bei neuen Heizkesseln unter bestimmten technischen Voraussetzungen bis zu 15 % durch die Nutzung einer Solarthermie-Anlage zu ersetzen. Damit erfüllen solche kombinierten Heizanlagen bis 2035 die Voraussetzungen des GModG. Aber auch darüber hinaus ist der Betrieb einer solchen Gas- oder Ölheizung ohne Bio-Anteil zulässig. Dazu müssen die Eigentümer:innen durch eine fachkundige Person nachweisen, dass er mit Solarthermie einen höheren Deckungsgrad des Wärmebedarfs erreicht.

Entwurf des Gebäudemodernisierungsgesetzes zieht Aperturfläche von Solarthermie-Kollektoren heran

Sowohl bei den technischen Voraussetzungen für die Anerkennung einer Solarthermie-Lösung als auch bei dem Nachweis höherer solarer Deckungsraten sieht Moritz Ritter noch Handlungsbedarf: „Die Nachweise durch den Eigentümer müssen möglichst einfach und fair geregelt werden.“ Die derzeit vorgesehene Aperturfläche der Solarkollektoren als Maßstab bevorzuge weniger effiziente billigere Solaranlagen im Vergleich zu hocheffizienten Vakuumröhrenkollektoren. Letztere benötigen für den gleichen Wärmeertrag eine deutlich kleinere Fläche. Wenn man dieses bei den Nachweisen nicht berücksichtigt, müssen Betreiber:innen dieser Solarkollektoren unnötig große Flächen installieren und es wird für sie teurer. „Es entsteht eine Wettbewerbsverzerrung zum Nachteil der überwiegend deutschen und europäischen Hersteller, die auf die Hocheffizienz-Technologie setzen. „Hier sollte der Bruttowärmeertrag in Relation zur Gebäudenutzfläche als sachgerechter und fairer Maßstab herangezogen werden“, so Ritter.

Möchte ein Eigentümer seinen mit Solarthermie kombinierten Heizkessel über 2034 hinaus betreiben, muss er die über 15 % hinausgehende solare Abdeckung des Wärmebedarfs seines Gebäudes nachweisen. Ritter plädiert dafür, dass der im Referentenentwurf geforderte Nachweis für den Eigentümer möglichst unkompliziert geregelt wird. Auch hier bietet sich seiner Ansicht nach der Bruttowärmeertrag – auch Gross Thermal Yield (GTY) bezeichnet – als faire und pragmatische Richtgröße an. „Dieser Wert für die Leistung einer Solarthermie-Anlage ist von den Fachunternehmen der Heizungsbranche einfach zu ermitteln“, so Moritz Ritter.

Solarthermie für schrittweise ökologische Modernisierung alter Heizanlangen

Die neue Regelung zur Solarthermie erleichtere den Einstieg in die schrittweise ökologische Modernisierung alter Heizanlangen, weil der anfängliche Investitionsbedarf für die Eigentümer:innen sinkt. Das könne zu schnellen CO2-Einsparungen im Bestand führen. Hier zeige sich ein weiterer Vorteil der solaren Wärmegewinnung. Moritz Ritter: „Solarthermie passt sich flexibel an bestehende Heizsysteme an und hält den Besitzern alle Optionen für die Zukunft offen.“ Beispielsweise könne man im zweiten Schritt den alten Gas- oder Ölkessel durch eine Wärmepumpe ersetzen, die dann effizient mit der Solarthermie-Anlage zusammenarbeitet. Das spart Strom und verlängert die Lebensdauer der Wärmepumpe.“

Quelle: Ritter Energie | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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