DGS kommentiert Brand der weltgrößten Photovoltaik-Aufdachanlage in Bürstadt und warnt vor weiteren Gefahren

„Was für viele Experten, die sich mit dem 2003 aufgetauchten Problem der Feuergefahr von BP-Modulen beschäftigt hatten, absehbar war, scheint nun passiert. Die mit 5 MW-Anschlussleistung und aus 30.000 Modulen bestehende weltgrößte Aufdach-Photovoltaikanlage ist in Brand geraten und hat das Gebäude der Spedition Fiege massiv beschädigt“, berichtet die Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS). Die seit […]

„Was für viele Experten, die sich mit dem 2003 aufgetauchten Problem der Feuergefahr von BP-Modulen beschäftigt hatten, absehbar war, scheint nun passiert. Die mit 5 MW-Anschlussleistung und aus 30.000 Modulen bestehende weltgrößte Aufdach-Photovoltaikanlage ist in Brand geraten und hat das Gebäude der Spedition Fiege massiv beschädigt“, berichtet die Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS). Die seit 2006 aus Sicherheitsgründen schon teilweise abgeschaltete 5-MW Photovoltaikanlage (Sonnenfleck) in Bürstadt sei am Sonntag, den 22.06.2009 zur sonnenreichen Mittagszeit um 11.40 Uhr in Brand geraten. Nicht nur die hölzerne Unterkonstruktion habe in Flammen gestanden, sondern die vermutlich von den schadhaften Lötstellen in den Gleichstromkreisen ausgelösten Brandnester, hätten auch auf die Bitumendachpappe und die Struktur des Gebäudes durchgegriffen.
Nach Aussagen der mit 70 Feuerwehrleuten angerückten Feuerwehren aus den Orten Bürstadt, Bobstadt, Riederode und Lampertheim sei der Brand eindeutig von einem technischen Defekt in der in der Mittagssonne unter Volllast laufenden Photovoltaikanlage ausgegangen.

„Ursachenforschung am bekannten Problem“
„Nach dem Brand auf dem Bürstädter Sonnenfleck suchen alle Beteiligten jetzt fieberhaft nach der Ursache. Wir waren so schnell wie möglich vor Ort, um die Sache zu analysieren“, zitiert die DGS eine Stellungnahme von BP Solar, dem Hersteller sämtlicher Module auf dem weltweit größten Solardach im Nachrichtenportal „Morgenweb“. Auch die Betreiber von Tauber-Solar befassen sich ausgiebig mit der Ursachenforschung. „Wir waren am Sonntag vor Ort und haben die Anlage sofort abgeschaltet“, berichtet Geschäftsführer Leonhard Haaf und betont: Die Sicherheit geht vor. Laut Morgenweb gehen die Ermittler von einem technischen Defekt aus. Erhard Renz, Initiator des Projektes Sonnenfleck und Bürstädter Solarexperte, spreche jetzt von einem Produktionsfehler. Wer dafür verantwortlich sei, müsse jetzt genau geprüft werden.

Problem seit 2003 bekannt – Verantwortliche in der Pflicht
Spätestens seit dem öffentlichen Disput um die Rückrufaktionen von BP-Solar im Sommer 2006 sowie dem Artikel in Stiftung Warentest-Online unter der Überschrift „Feuergefahr bei Modulen von BP“, die eine deutliche Warnung ausgesprochen hatte, sei das Problem und seine Gefahr branchenweit und der allgemeinen Öffentlichkeit bekannt gewesen, betont die DGS. „Das der Brand nun für alle Beteiligten zur Überraschung wird, lässt sich angesichts der erdrückenden Faktenlage und der öffentlich dokumentierten Ereignisse schwer nachvollziehen. Kein technisches Problem in der Photovoltaik wie die Feuergefahren bei BP-Modulen hatte je eine solche öffentliche Aufmerksamkeit erlangt“, heißt es in der DGS-Pressemitteilung.
DGS-Vize Präsident Dr. Jan Kai Dobelmann kommentiert: „Ich finde es schockierend, wie hartnäckig alle Beteiligten, die sich seit 2003 der Gefahr eines Brandes auf der Bürstädter Anlage bewusst waren, seit der ersten Außerbetriebnahme 2006 über drei Jahre diskutiert und repariert haben, sich nun überrascht zeigen. Da die Bürstädter Anlage als größte Aufdachanlage der Welt eine Signalwirkung für die ganze Photovoltaikbranche hat, ist die Verantwortungsschwelle der Beteiligten hoffentlich durch den Brand nun erreicht, die richtigen Sicherungsmaßnahmen für das Gebäude durchzuführen. Mit jedem Sonnentag steigt schließlich die Gefahr weiterer Brände im Gebäude, solange die Module nicht entkoppelt oder kurzgeschlossen sind.“

Juristische Aufarbeitung des Brandes könnte Signalwirkung haben
Besonders spannend werde die juristische Aufarbeitung des Vorfalls, betont die DGS. Mit der Trennung der Betreibergesellschaft und des Dacheigentümers lägen nun nicht nur versicherungstechnisch, sondern auch in der Gefährdungsverantwortung gegenüber Mitarbeitern unterschiedliche Interessen vor. Fragen zur Sicherheit des Gebäudes seien dabei ebenso erheblich wie jene zur Transport- und Warenversicherung, zur Aufarbeitung des Versicherungsfalls sowie hinsichtlich der Verantwortung der Planer und des Verhaltens des Lieferanten bezüglich der Garantieleitungen.

DGS: Wer trägt die Verantwortung?
„Ebenfalls drängt sich eine strafrechtliche Prüfung des Verhaltens aller Verantwortlichen, die nachweislich lange von der imminenten Gefahr gewusst haben, durch den Staatsanwalt auf“, so die DGS, die ankündigte, sie werde jederzeit die ihr aus dem Hause BP Solar vorliegenden internen Unterlagen zur Verfügung stellen, um durch eine Klärung der Verantwortlichkeiten für die Vorfälle weiteren Schaden von der gesamten Photovoltaik-Branche abzuwenden. Die DGS habe umgehend eine Anwaltskanzlei mit einer Prüfung der strafrechtlichen Konsequenzen dieses Falles konsultiert. Geschehen sei dies auf Basis des Paragraphen 306 des Strafgesetzbuches für den es mit den Unterpunkten Herbeiführung einer Brandgefahr (§ 306f StGB) oder einer fahrlässigen Brandstiftung nach § 306d StGB reichlich Stoff für eine juristische Prüfung des Verhaltens der Verantwortlichen gebe.
„Juristisch zu klären gilt, wer im Falle Bürstadt, bei dem allen Beteiligten das Risiko bekannt war die Verantwortung trägt, falls es an dieser oder an anderen Anlagen zu Personenschäden kommt. Infrage kommen nicht nur der Hersteller BP, der der DGS im Jahre 2006 gegenüber Kenntnisse von Sicherheitsmängeln seit 2003 eingeräumt hatte, sondern auch Planer und Installateur oder Anlagenbetreiber und Eigentümer, die den Sachverhalt und die Gefährdungslage kannten“, so die DGS.
Derzeit empfiehlt die DGS angesichts des „systematischen Organversagens“ der Verantwortlichen, konzertiert seitens der Staatsanwaltschaft, der Feuerpolizei und der Baubehörden aktiv zu werden, um die weiterhin in der Anlage lauernde Gefahr durch eine fachgerechte Außerbetriebnahme zu bannen und eine systematische Bewertung der in anderen BP-Anlagen vorhandenen Risiken von staatlicher Seite aus vorzunehmen. Von den betroffenen Modulreihen seien derzeit hunderttausende auf deutschen und internationalen Dächern verbaut und somit immer noch eine Gefahr, betont die DGS. „Generell sollten sich Betreiber von BP Anlagen, die sich Fragen stellen, ob durch den Vorfall von ihrer eigenen Anlage eine Gefahr ausgeht, nicht nur an ihren Installateur, sondern auch an die lokalen feuerpolizeilichen Institutionen wenden“, rät die DGS.
Weitere Informationen der DGS und eine Dokumentation der Schadensfälle mit BP-Solarmodulen sind im Internet zu finden unter http://www.dgs.de/bp.0.html.

30.06.2009 | Quelle: DGS | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

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