KfW: Neue Förderstandards für energieeffizientes Bauen und Sanieren

Die KfW Bankengruppe ^HAT ihre Förderprogramme an die am 01.10.2009 in Kraft tretende Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) angepasst. Nach der EnEV richten sich die energetischen Vorgaben für Neubauten und umfassende Sanierungen in Deutschland. Sie ist die rechtliche Grundlage der KfW-Programme für Energieeffizientes Bauen und Sanieren. „Die KfW-Förderprogramme zum energieeffizienten Bauen und Sanieren bleiben auch unter den […]

Die KfW Bankengruppe ^HAT ihre Förderprogramme an die am 01.10.2009 in Kraft tretende Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) angepasst. Nach der EnEV richten sich die energetischen Vorgaben für Neubauten und umfassende Sanierungen in Deutschland. Sie ist die rechtliche Grundlage der KfW-Programme für Energieeffizientes Bauen und Sanieren. „Die KfW-Förderprogramme zum energieeffizienten Bauen und Sanieren bleiben auch unter den geänderten gesetzlichen Rahmenbedingungen weiter sehr attraktiv“, so Dr. Axel Nawrath, Vorstand der KfW Bankengruppe. „Wir haben die Anforderungen mit sehr viel Augenmaß angepasst und nur soweit, wie es der gesetzliche Rahmen erfordert.“
Die Struktur der Förderung und die Programme selbst würden zum 01.10.2009 im Wesentlichen unverändert bleiben, heißt es in der Pressemitteilung der KfW. Einheitlicher Förderstandard für Neubau und Sanierung sei weiterhin das „KfW-Effizienzhaus“. Die KfW übertrage die bekannten, an der EnEV 2007 ausgerichteten Förderstufen KfW-Effizienzhaus 100, KfW-Effizienzhaus 70 und KfW-Effizienzhaus 55 in neue entsprechende Standards auf Basis der EnEV 2009, so die KfW in der Pressemitteilung. Dabei würden die energetischen Anforderungen weitgehend gleich bleiben: Ein KfW-Effizienzhaus 70 dürfe zum Beispiel höchstens 70 Prozent des Energiebedarfs eines nach den Vorgaben der EnEV errichteten entsprechenden Neubaus benötigen.

Zusätzliche Förderstufen ab Oktober
Neu hinzu kommen laut KfW im Oktober zusätzliche Förderstufen. Die derzeitigen energetischen Förderniveaus würden auch nach dem 01.10.2009 zu den heutigen Sätzen gefördert. Ein Beispiel: Das KfW-Effizienzhaus 70 (EnEV 2007) soll nun zum KfW-Effizienzhaus 100 (EnEV 2009) und weiterhin in der Kreditvariante mit einem Tilgungszuschuss von 12,5 % oder alternativ mit einem Zuschuss von 17,5 % gefördert werden. Mit dem Jahresprimärenergiebedarf und dem spezifischen Transmissionswärmeverlust (Anforderung an die Gebäudehülle) des Gebäudes sei wie bisher anhand von nur zwei Kriterien auf den ersten Blick erkennbar, welchen energetischen Standard ein gefördertes Gebäude erfülle, heißt es in der Pressemitteilung der KfW.

Ab 2010 neue Förderstufe „Effizienzhaus 55“ für Neubauten
Anfang 2010 soll die neue Förderstufe Effizienzhaus 55 für Neubauten eingeführt werden, so die KfW. Während einer dreimonatigen Übergangszeit bis zum 30.12.2009 seien Anträge sowohl nach den bisherigen als auch nach den neuen Standards uneingeschränkt möglich. Damit würde eine weitgehende Planungssicherheit für die Investoren gewährleistet. Die Förderstufen KfW-Effizienzhaus 130 in der Sanierung und KfW-Effizienzhaus 85 im Neubau will die KfW in einer Übergangsphase zeitlich befristet anbieten, voraussichtlich bis zum 30.06.2010.

16.08.2009 | Quelle: KfW Bankengruppe | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

Beliebte Artikel

Schließen