EEG Novelle verabschiedet: Deutscher Bundestag beschließt Atomausstieg bis 2022. Photovoltaik-Förderung wird wie geplant geändert, Solarstrom-Eigenverbrauch befristet

Bis 2022 sollen in Deutschland alle Atomkraftwerke abgeschaltet werden, so der Beschluss des Deutschen Bundestages vom 01.07.2011. Zur Diskussion standen daneben weitere Gesetzesänderungen zur deutschen Energiewende. Für die Photovoltaik-Förderung bleiben die volumenabhängige Degression und die befristete Eigenverbrauchsregelung bestehen, trotz Einwänden der Opposition. Die Novelle tritt zum 1. Januar 2012 in Kraft.

Am Nachmittag des 01.07.2011 beschloss der Deutsche Bundestag in einer historischen Entscheidung den endgültigen Ausstieg Deutschlands aus der Kernenergie. Bis zum Jahr 2022 sollen alle Atomkraftwerke stufenweise abgeschaltet werden. Nur ein Atomkraftwerk soll im Reservebetrieb erhalten bleiben.
Neben dieser Entscheidung wurden in einer teils hitzig geführten Debatte weitere Gesetzesänderungen verabschiedet, die die Energiewende in Deutschland voranbringen sollen, berichtet EuPD Research (Bonn) in einer Pressemitteilung. So wurde unter anderem auch eine Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) beschlossen, die zum 1. Januar 2012 in Kraft tritt. Trotz massiver Kritik der Opposition haben sich die Rahmenbedingungen für die Photovoltaik-Vergütung im Vergleich zum Kabinettsbeschluss nicht wesentlich geändert. Die EEG-Novelle wird nun noch einmal im Bundesrat verhandelt, dass hier noch Änderungen eingebracht werden, gilt allerdings als unwahrscheinlich, so EuPD Research.

Wichtigste Eckpunkte der EEG-Novelle zur Photovoltaik-Förderung:
1. "Atmender Deckel" bleibt, Solarstrom-Einspeisevergütung sinkt zum Jahreswechsel planmäßig um neun Prozent
Eine Zubaubegrenzung für Solarstromanlagen, wie von Teilen der CDU gefordert, wird es künftig nicht geben. Der "atmende Deckel" und die halbjährliche Degressionsanpassung bleiben dagegen bestehenden. Zum Jahresbeginn 2012 soll die Solarstrom-Einspeisevergütung planmäßig um neun Prozent gekürzt werden, vorbehaltlich der bis zum 30. September installierten Gesamtleistung des Vorjahrs. Übersteigen die bis dahin registrierten Anlagen 3,5 Gigawatt (GW), erhöht sich der Prozentsatz um weitere drei Prozentpunkte. Mit jedem weiteren GW wird dann, bis zur Obergrenze von 7,5 GW, in 3 Prozentschritten gekürzt, bis zur maximalen Degression von zusätzlich 15 Prozent bei 7,5 GW installierter Gesamtleistung. Ziel der Tarifsenkungen ist es, die Höhe der Einspeisevergütung an die Technologie- und Fertigungsfortschritte anzupassen.

2. Bemessungszeitraum des Wachstumskorridors künftig sieben Monate
Liegt der Zubau unter 2,5 GW erfolgt eine Anpassung ab jeweils 0,5 GW um 2,5 Prozent nach unten. Bestehen bleibt auch die neu eingeführte Förderanpassung zur Jahresmitte bei Überschreitung des Wachstumskorridors. Diese wäre erstmalig zum 1. Juli 2011 in Kraft getreten. Eine Senkung fiel aber aus, da der Zubau Anfang 2011 hinter den Erwartungen zurückblieb. Der Bemessungszeitraum ändert sich künftig von drei Monaten auf sieben. So gelten die Monate Oktober des Vorjahres bis April des laufenden Jahres als neue Grundlage.

3. Solarstrom-Eigenverbrauchsregelung um zwei Jahre verlängert, Begrenzung bis 100 kW
Die Solarstrom-Eigenverbrauchsregelung, die eigentlich 2011 ausgelaufen wäre, wird zwar um zwei Jahre verlängert, aber auf Anlagen bis zu einer Größe von 100 kW beschränkt. Zudem müssen Anlagen mit einer Leistung zwischen 30 und 100 KW, die seit 2009 gebaut wurden, bis zum 1. Januar 2014 mit einer technischen Einrichtung zur ferngesteuerten Reduzierung der Einspeiseleistung gemäß §6 Abs.1 nachgerüstet werden. Betreiber kleinerer Anlagen haben die Wahl, die Einspeiseleistung bei 70 Prozent abzuregeln oder in das vereinfachte Einspeisemanagement einbezogen zu werden. Für die entgangenen Vergütungen soll es aber Entschädigungszahlungen geben.

04.07.2011 | Quelle: EuPD Research, Foto: Centrosolar AG | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

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