Photovoltaik in Frankreich: Solarstrom-Einspeisetarife werden um 7,5 bis 9,5 Prozent gekürzt

Die französische Energie-Regulierungsbehörde CRE (Commission de Régulation de l'Énergie) hat am 22.07.2011 die Einspeisetarife für Photovoltaik-Projekte bekannt gegeben, die vom 1. Juli bis zum 30. September 2011 eingereicht werden. Die Solarstrom-Einspeisetarife für Installationen auf Wohnhäusern werden demnach um 7,5 Prozent, für alle anderen Anlagen um 9,5 Prozent gekürzt. In Frankreich werden die Einspeisetarife vierteljährlich neu angepasst.

Die neuen Vergütungssätze im Überblick
Bei der gebäudeintegrierten Photovoltaik (intégration au bâti) gelten für Wohngebäude folgende Vergütungssätze: Strom aus PV-Anlagen mit einer Nennleistung unter 9 Kilowatt (kWp) wird mit 42,55 Cent je Kilowattstunde vergütet. Liegt die Nennleistung zwischen 9 und 36 kWp, gibt es 37,23 Ct/kWh.
Für Solarstrom aus Anlagen bis 36 kWp auf Gebäuden, die vorwiegend als Bildungseinrichtung oder für das Gesundheitswesen genutzt werden, wird eine Einspeisevergütung in Höhe von 36,74 Ct/kWh bezahlt.
Strom aus Solarstromanlagen bis 9 kWp an anderen Gebäuden als den genannten wird mit 31,85 Ct/kWh vergütet.
Für Photovoltaik-Anlagen mit vereinfachter Gebäudeintegration (intégration simplifiée au bâti) mit einer Nennleistung bis 36 kWp gibt es 27,46 Ct/kWh. Liegt die Nennleistung zwischen 36 und 100 kWh, gibt es noch 26,09 Ct/kWh. Für alle Kategorien gilt: Sind die Anlagen jeweils größer, wird nichts vergütet.
Bei sonstigen Anlagen wie beispielsweise Freiflächenanlagen gilt ein Vergütungssatz von 11,688 Ct/kWh.

Neue Vergütungssätze treten im September in Kraft
An der Beratung der neuen Vergütungssätze nahmen CRE-Präsident Philippe de Ladoucette sowie die Kommissare Olivier Challan Belval und Michel Thiollière teil. In Frankreich legt die Energie-Regulierungsbehörde den für Energie und Wirtschaft zuständigen Ministern die Koeffizienten S1 und V1 vor, nach denen die neuen Vergütungssätze kalkuliert werden. Sie berechnen sich nach der Gesamtleistung der Photovoltaik-Anlagen, die im Vorquartal zum Netzanschluss angemeldet wurden. Diese Daten laufen von den Netzbetreibern bei der CRE zusammen.
Die neuen Vergütungssätze treten nach Ministerialerlass und Veröffentlichung eines entsprechenden Gesetzes im französischen Staatsanzeiger "Journal Officiel" im September dieses Jahres in Kraft. Eine Übersicht gibt es hier.

26.07.2011 | Quelle: Commission de régulation de l’énergie (CRE), Umweltministerium Frankreich, Wirtschaftsministerium Frankreich; Foto: Tenesol | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

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