Ökostromanbieter und Netzbetreiber Elektrizitätswerke Schönau wehrt sich gegen neue Umlage: Politik belastet Kleinverbraucher und sendet falsche Signale für die Energiewende

Als Netzbetreiber und bundesweiter Ökostromanbieter wehren sich die Elektrizitätswerke Schönau (EWS) gegen die geplante Befreiung energieintensiver Unternehmen von den Stromnetz-Kosten

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Die seit August 2011 geltende neue Stromnetzentgeltverordnung befreit in § 19 Unternehmen mit einem Jahresverbrauch von mehr als 10 Millionen Kilowattstunden und Jahresbenutzungsstunden von mindestens 7.000 komplett von den Netznutzungsgebühren. "Diese Unternehmen, beispielsweise Aluminiumhütten oder Zementhersteller, müssen also überhaupt keine Entgelte mehr für die Nutzung der Stromnetze bezahlen und dies bereits rückwirkend für das laufende Jahr", erklären die EWS.

520 Unternehmen könnten komplett von den Netznutzungsentgelten befreit werden
Die in der Stromnetzentgeltverordnung definierten stromintensiven Industriebetriebe erhalten die für das Jahr 2011 zu viel bezahlten Netzentgelte zurück, ab dem Jahr 2012 fehle ihr Beitrag zu den Netzkosten. Rund 520 Unternehmen, die 15 % des Stromverbrauchs ausmachen, könnten in den Genuss dieser kompletten Befreiung von den Netznutzungsentgelten kommen, die Kosten sollen von den übrigen Verbrauchern in Form einer neuen Umlage übernommen werden, warnen die EWS.

Kostensteigerung für private Haushalte und mittelständische Unternehmen
Für einen Durchschnittshaushalt mit 3.500 Kilowattstunden Jahresverbrauch werde dadurch mit Kostensteigerungen von 26 bis 35 Euro gerechnet, und auch mittelständische Unternehmen müssen sich auf deutlich steigende Stromkosten einstellen.

EWS will Konsultationsverfahren der Bundesnetzagentur und erwägt Klage
Die Elektrizitätswerke Schönau berichten, sie hätten Anwälte eingeschaltet, die sich schon dahingehend äußerten, dass die rechtliche Zulässigkeit der vollkommenen Befreiung von Netzentgelten sowohl nach deutschem Energiewirtschaftgesetz als auch nach EU-Recht höchst zweifelhaft sei. Zunächst würden daher alle Argumente gegen die Festlegung der neuen Umlage als Stellungnahme im Konsultationsverfahren der Bundesnetzagentur eingebracht, das laut Bundesnetzagentur ergebnisoffen sein soll. Sollte dies nicht zum gewünschten Ergebnis führen, sei der nächste Schritt die Beschwerde gegen die Festlegung und/oder eine Klage.

Ursula Sladek: "Die geplante Umlage widerspricht dem Verursacherprinzip und setzt keinerlei Anreize zur Energieeinsparung
„Es kann nicht sein, dass Haushalte und mittelständische Unternehmen die Kosten der Großindustrie für die Stromnetzbenutzung zahlen müssen, die im Übrigen auch schon von der Beteiligung an den Kosten für die erneuerbaren Energien befreit sind", kommentiert Ursula Sladek, Vorstand der Netzkauf EWS e.G. "Die geplante Umlage widerspricht dem Verursacherprinzip, setzt keinerlei Anreize zur Energieeinsparung und verschlechtert massiv die Voraussetzungen für die dezentrale Kraft-Wärme-Kopplung in den begünstigten Unternehmen. Die Kraft-Wärme-Kopplung als wichtigster Partner der erneuerbaren Energien wird somit massiv ausgebremst – die geplante Umlage setzt daher auch energiepolitisch vollkommen falsche Signale“.

24.11.2011 | Quelle: Netzkauf EWS eG | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

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