Energy Sharing: Bürgerenergie-Allianz fordert pragmatische Umsetzung und kritisiert Beschränkung auf BDEW-Modell

Gruppe von Menschen aus der Vogelperspektive demonstriert mit Pappschildern und überdimensionalen grünen Schaumstoffhänden für Bürgerenergie wie Energy Sharing.Foto: Bündnis Bürgerenergie e.V., Jörg Farys
Mit Energy Sharing können auch Menschen erneuerbare Energien direkt aus Anlagen der Nachbarschaft beziehen.
Zwölf Unternehmen und Verbände aus der Bürgerenergie- und Erneuerbaren-Branche fordern von der Bundesnetzagentur eine einfachere Umsetzung von Energy Sharing. Kurz vor Inkrafttreten der neuen Regelungen zum 1. Juni 2026 kritisieren sie den aktuellen Vorschlag des BDEW als zu komplex und innovationshemmend. Stattdessen plädiert das Bündnis für virtuelle Bilanzierungsgebiete auf Basis bestehender Marktprozesse.

Mit Inkrafttreten des § 42c Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) zum 1. Juni 2026 erhält Energy Sharing erstmals einen gesetzlichen Rahmen in Deutschland. Die konkrete Ausgestaltung durch die Bundesnetzagentur steht jedoch noch aus. Genau daran entzündet sich nun Kritik aus der Branche.

Zwölf Unternehmen und Verbände, darunter Green Planet Energy eG, Bündnis Bürgerenergie e.V. und Bundesverband Neue Energiewirtschaft e.V., kritisieren den aktuellen Umsetzungsvorschlag des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) für eine Energieteilung und gemeinschaftliche Nutzung. Nach Einschätzung der Unterzeichner würde das Modell die praktische und wirtschaftliche Umsetzung von Energy-Sharing-Angeboten unnötig erschweren.

Aus Sicht der Allianz orientiert sich der BDEW-Ansatz zu stark an bestehenden Markt- und Netzstrukturen. Dadurch würden etablierte Modelle wie Mieterstrom sowie die Einbindung flexibler Verbraucher wie Wärmepumpen, Batteriespeicher oder Elektrofahrzeuge unnötig erschwert. Die Allianz warnt davor, dass der vorgeschlagene Ansatz Energy Sharing faktisch auf eine Minimallösung reduzieren könnte.

Virtuelle Bilanzierungsgebiete als Alternative

Das Bündnis schlägt stattdessen die Nutzung virtueller Bilanzierungsgebiete vor. Dieser Ansatz basiere auf bestehenden energiewirtschaftlichen Marktprozessen und könne kurzfristig umgesetzt werden, ohne zusätzliche technische Infrastruktur aufzubauen. Aus Sicht der Initiatoren würde dies die Teilnahme von Energiegemeinschaften deutlich vereinfachen und die regionale Nutzung von erneuerbarem Strom stärken. Insbesondere Bürgerenergiegesellschaften könnten so lokale Stromangebote schneller umsetzen.

Anna Leidreiter, Vorständin der BürgerEnergie Nord eG, verweist darauf, dass bestehende Mieterstromanlagen regelmäßig überschüssigen Solarstrom erzeugen, der regional geteilt werden könne. Mit virtuellen Bilanzierungsgebieten lasse sich Energy Sharing deshalb kurzfristig etablieren.

Auch Carolin Dähling, Bereichsleiterin Politik und Kommunikation bei Green Planet Energy, fordert eine pragmatische Regulierung. Die wirtschaftlichen Anreize für Energy Sharing seien ohnehin begrenzt. Zusätzliche regulatorische Hürden würden den Markthochlauf weiter erschweren.

Energy Sharing soll Mieterstrom und Flexibilitäten einbinden

Die beteiligten Unternehmen und Verbände sehen eine Energieteilung und gemeinschaftliche Nutzung als wichtigen Baustein für die dezentrale Energiewende. Entscheidend sei, dass bestehende Flexibilitäten wie Batteriespeicher, Wärmepumpen und Elektromobilität integriert werden können.

Zudem müsse Energy Sharing technologieoffen gestaltet werden, damit auch bestehende Mieterstrommodelle eingebunden werden können. Eine zu restriktive Regulierung könne dagegen Investitionen in lokale Energiegemeinschaften ausbremsen.

Zu den Unterzeichnern gehören neben Bürgerenergie-Akteuren auch Unternehmen wie die Consolinno Energy GmbH, clever-PV GmbH sowie die Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften beim DGRV.

Bundesnetzagentur entscheidet über konkrete Ausgestaltung

Die Bundesnetzagentur arbeitet derzeit an der regulatorischen Umsetzung von Energy Sharing. Die Unterzeichner fordern, neben dem BDEW-Modell auch virtuelle Bilanzierungsgebiete in die Festlegung aufzunehmen.

Für Bürgerenergiegesellschaften, Stadtwerke und Mieterstrom-Anbieter dürfte die Entscheidung erhebliche Auswirkungen auf künftige Geschäftsmodelle haben. Sollte sich ein komplexes Marktmodell durchsetzen, könnte sich der praktische Ausbau von Energy Sharing deutlich verzögern.

Fazit und Ausblick

Die Debatte um die Ausgestaltung eine Energieteilung und gemeinschaftlichen Nutzung zeigt die unterschiedlichen Interessen innerhalb der Energiewirtschaft. Während Bürgerenergie-Akteure auf einfache und schnell umsetzbare Lösungen setzen, favorisieren etablierte Marktakteure komplexere Marktprozesse.

Mit dem Start zum 1. Juni 2026 wächst nun der Druck auf die Bundesnetzagentur, eine praxistaugliche und wirtschaftlich tragfähige Lösung zu schaffen. Für die weitere Entwicklung dezentraler Energiegemeinschaften könnte die Entscheidung richtungsweisend werden.

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Quelle: Green Planet Energy eG | www.solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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