Photovoltaik-Verbände in Italien wehren sich; rückwirkende Gesetzesänderung für Anlagen auf Ackerflächen schadet mehr als sie nutzt
Übergangsregelung für Photovoltaik-Anlagen auf Ackerflächen aufgehoben
In seiner neuen Version macht Artikel 65 einen Teil von Artikel 10 vom 03.03.2011 ungültig. Dieser gewährte den Stromerzeugern ein Jahr, um ihre Photovoltaik-Anlagen auf Ackerflächen in Betrieb zu nehmen, nachdem das Genehmigungsverfahren auf den Weg gebracht wurde.
Das Ende dieser Übergangsregelung versetze die Solarstrom-Erzeuger in Panik. Sie hätten bereits alle Kosten für den Bau der Anlagen aufgebracht und wüssten jetzt nicht, ob sie jemals eine Einspeisevergütung für den Solarstrom erhalten, wenn die Anlagen in Betrieb gehen.
Parlament soll aktiv werden
Die Solar-Branchenverbände betonen heftig die Notwendigkeit, derartige improvisierte rückwirkende Gesetzesänderungen zu unterlassen, welche die Stabilität des Systems bedrohten und das Vertrauen der Investoren schädigten.
ANIE/GIFI, APER, ASSOSOLARE und ASSO ENERGIE FUTURE fordern nachdrücklich ein schnelles, maßgebliches Einschreiten des Parlaments, damit die neue Anti-Photovoltaik-Regelung aus dem neuen Gesetzestext definitiv gestrichen wird.
30.01.2012 | Quelle: Gruppo Imprese Fotovoltaiche Italiane; Foto: Isofoton S.A. | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH
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