Welthandelsorganisation wird Beschwerden von Japan und der EU über Ontarios Photovoltaik-Förderung prüfen

In einem gemeinsamen Verfahren wird das Schiedsgericht der Welthandelsorganisation (WTO) die Beschwerden der Europäischen Union (EU) und Japans anhören, die sich gegen die Förderung heimischer Photovoltaik-Hersteller im Rahmen des Einspeisetarif der kanadischen Provinz Ontario richten.Sowohl Japan als auch die EU halten Ontarios Tarifpolitik für unfair und diskriminierend gegenüber ausländischen Photovoltaik-Herstellern. Als Begründung nennen sie die Vorgabe, dass ein bestimmter Prozentsatz der PV-Produkte in Ontario hergestellt sein muss, damit Solarstromanlagen im Vergütungs-Programm berücksichtigt werden.

Verfahren wird vermutlich nicht vor April 2012 beginnen

Japan hat die Beschwerde bereits im September 2010 eingelegt. Trotzdem wird das Verfahren wohl nicht vor April 2012 beginnen, da die WTO die Terminpläne der Beschwerdeführer abstimmen muss.

Das Internationale Zentrum für Handel und nachhaltige Entwicklung hält dies für eine erhebliche Verzögerung. Die EU hatte im August 2011 Beschwerde eingereicht.

Laut Japan und der EU missachtet die Vorgabe Ontarios die Regeln zur Gleichbehandlung der Nationen, die im Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen (General Agreement on Tariffs and Trade, GATT) sowie in anderen internationalen Handelsgesetzen vereinbart sind. Das GATT war ein Vorläufer der WTO. Japan und die EU argumentieren weiter, die Vorschrift sei eine Subvention, die durch das Übereinkommen über Subventionen und Ausgleichsmaßnahmen der WTO verboten sei.

Ontario ist nicht Mitglied der Welthandelsorganisation

Laut dem Internationalen Zentrum für Handel und nachhaltige Entwicklung haben kanadische Politik-Experten darauf hingewiesen, dass Ontario nicht zur WTO gehöre. Somit könne die Provinz auch nicht von der kanadischen Regierung gezwungen werden, die entsprechenden Vorschriften zu berücksichtigen.

Außerdem schützen einige EU-Staaten ihre heimische Industrie mit vergleichbaren, wenn auch weniger anspruchsvollen Vorgaben. Italien etwa bezahlt höhere Vergütungen für Strom aus Photovoltaik-Kraftwerken, die in der EU gefertigte Produkte verwenden.

01.02.2012 | Quelle: International Centre for Trade and Sustainable Development; Bildquelle: MECASOLAR | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

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