Forschungsstelle für Energiewirtschaft: Trendanalyse deutet auf weiteren Photovoltaik-Ausbau trotz Kürzung der Solarstrom-Einspeisevergütung hin

Am 6. März 2012 diskutierte der Bundestag eine erneute starke Senkung der Solarstrom-Vergütung zum 1. April 2012. Unter anderem soll die Vergütung für den Eigenverbrauch komplett gestrichen werden. Für Photovoltaik-Anlagen mit einer Leistung von bis zu 10 Kilowatt würde beispielsweise die Vergütung bei 30% Eigenverbrauch um 26,2% auf 19,5 Cent pro Kilowattstunde reduziert.

Für eine Analyse der Auswirkungen dieser Gesetzesänderung müsse jedoch eine Mischvergütung herangezogen werden, die sich aus einer Kostenersparnis für den Eigenverbrauch und der Vergütung für den in das Netz eingespeisten Solarstrom ergibt, erläutert die Forschungsstelle für Energiewirtschaft e.V. (FfE, München).

Finanzieller Vorteil auch ohne EEG-Vergütung für Eigenverbrauch möglich
„Da die Stromgestehungskosten für Photovoltaik mittlerweile unter dem Strompreis für Haushaltskunden liegen (Netzparität), kann der Besitzer auch ohne EEG-Vergütung durch Eigenverbrauch einen finanziellen Vorteil erwirtschaften", heißt es in der Pressemitteilung der FfE. Bei Betrachtung dieser Mischvergütung zeige sich, dass die resultierende Kürzung der PV-Vergütung nur 22,2% betrage.
Bei den aktuellen Modulkosten sei die Mischvergütung für einen wirtschaftlichen Betrieb von PV-Anlagen gerade ausreichend. Bei einer weiteren Strompreissteigerung, einer Fortschreibung der Kostendegression für Photovoltaik um 9% pro Jahr und der geplanten EEG-Kürzung von 0,15 ct/kWh pro Monat ab Mai 2012 würde die Wirtschaftlichkeit von PV-Anlagen in den nächsten Jahren zudem wieder deutlich steigen.

Entwicklung hängt von gefördertem Ausbaukorridor ab
Diesen Aussagen liege die Annahme zu Grunde, dass nach der für April geplanten Kürzung lediglich die vorgesehene monatliche Förderungskürzung von 0,15 ct/kWh folgt. Bei deutlichem Überschreiten des Ausbaukorridors seien jedoch zusätzlich Kürzungen der EEG-Förderung wahrscheinlich. In dem aktuellen Änderungsentwurf für das EEG werde auch dieser Ausbaukorridor für PV neu definiert. Der erwünschte und somit wohl geförderte mittlere Ausbau sinke von je 3 GW in den Jahren 2012 und 2013 anschließend um jährlich 400 MW bis 2017 und werde dann mit 1.400 MW fortgeführt.
Bis 2020 umfasse dieser Ausbaukorridor somit in der Summe 18,2 GW. Der bisherige Ausbaukorridor lag konstant bei 3 GW oder circa 27 GW bis 2020. In der aktuellen gesellschaftlichen Diskussion sollte der Fokus daher eher auf den gewünschten Ausbaukorridor für die Photovoltaik gerichtet werden als auf die genaue Festsetzung der Fördersätze, betont die Forschungsstelle. Wesentlich sei, ob bis zum Jahr 2020 ein PV-Ausbau von 43 oder 51,8 GW erreicht werden soll.

14.03.2012 | Quelle: Forschungsstelle für Energiewirtschaft e.V. (München) | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

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