Pfalzsolar baut einen der größten Solarparks Thüringens

Am 16.04.2012 erfolgte der offizielle Spatenstich zum Bau eines 12 MW-Solarparks im thüringischen Altenburg. Bei der zur Verfügung stehenden Fläche nordwestlich des Flugplatzes Altenburg-Nobitz handelt es sich um einen ehemaligen Militärflughafen, berichtet die Pfalzsolar GmbH (Ludwigshafen).

Vor Baubeginn wurden alte Flugzeughangars und Bunker abgerissen, um die Konversionsfläche für den Bau des Solarparks vorzubereiten. Auf 16 Hektar sollen jährlich rund 11 Millionen kWh Solarstrom erzeugt werden, was den Jahresstromverbrauch von über 3.000 durchschnittlichen Haushalten deckt.

Konstruktive Zusammenarbeit mit Behörden und anderen Institutionen
Dank der engen Zusammenarbeit und Abstimmung mit dem Eigentümer der Konversionsfläche, der Flugplatz Altenburg Nobitz GmbH und der Gemeinde Nobitz sei es möglich, die rechtlichen Rahmenbedingungen zur Projektrealisierung zügig zu schaffen, betont Pfalzsolar.
„Insgesamt haben wir die Zusammenarbeit mit den örtlichen Behörden, insbesondere dem Landkreis, dem Landrat und anderen Institutionen, als sehr angenehm und konstruktiv empfunden“, betont Thomas Kercher, Geschäftsführer der Pfalzsolar GmbH.
Als Betreiber und Eigentümer des Solarparks hat Pfalzsolar die EUROSOL GmbH als Generalunternehmer beauftragt.
„Nachdem EUROSOL bereits im Jahr 2009 einen hochwertigen Solarpark im Megawatt-Bereich für uns realisiert hat, haben wir uns bei diesem Großprojekt wieder für die Firma aus Ludwigshafen entschieden“, erläutert Kercher den Projektverlauf.

EEG-Änderung verhindert Bau von  Solarparks der Superlative
Die deutsche Solar-Branche musste kürzlich eine außerplanmäßige Kürzung der Einspeisevergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) hinnehmen. Die Einschnitte seien gravierend und stellten die Branche vor große Herausforderungen, betont Pfalzsolar. Insbesondere die Begrenzung der förderfähigen Anlagenleistung auf 10 MW werde dazu führen, dass Solarparks der Superlative in Deutschland künftig nicht mehr gebaut werden.
Der Solarpark Flugplatz Altenburg Nobitz fällt unter die Übergangsregelung des Gesetzes zur Änderung des EEG. Die Begrenzung der förderfähigen Leistung greift daher für diese Anlage nicht. Bei rechtzeitiger Fertigstellung bis zum 30. Juni 2012 erhält im Solarpark produzierter Solarstrom die Vergütung, wie sie vor dem Inkrafttreten der Gesetzesänderung galt.

 

17.04.2012 | Quelle: PFALZSOLAR GmbH | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

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