Bundesrat stimmt Kompromiss des Vermittlungsausschusses zur Photovoltaik-Förderung zu; Solarstrom-Einspeisevergütung sinkt rückwirkend zum 1. April um 20 bis 30 Prozent

Nachdem der Deutsche Bundestag am 28.06.2012 das im Vermittlungsausschuss erzielte Ergebnis angenommen hat, billigte der Bundesrat am 29.06.2012 ebenfalls den im Vermittlungsausschuss erzielten Kompromiss.

Damit wird die Einspeisevergütung für Solarstrom rückwirkend zum 1. April je nach Photovoltaik-Anlagengröße um 20 bis 30 Prozent gekürzt.

18,50 Cent/kWh für Solarstrom aus Anlagen mit 10 – 40 kW

Für größere Dachanlagen mit einer Nennleistung von zehn bis 40 Kilowatt Leistung fallen die geplanten Einschnitte weniger stark aus, als vom Bund geplant. Für diese Anlagen wird eine eigene Förderkategorie geschaffen und der Solarstrom mit 18,50 Cent je Kilowattstunde vergütet.
Kleine Photovoltaik-Dachanlagen mit weniger als zehn Kilowatt Leistung erhalten künftig 19,50 statt bisher 24,43 Cent, Anlagen bis 1.000 Kilowatt 16,5 Cent und große Anlagen auf Freiflächen bis zehn Megawatt 13,5 Cent je Kilowattstunde.
Für noch größere Anlagen auf Konversionsflächen wird die Vergütung in einer gesonderten Rechtsverordnung festgesetzt.

Strom aus Anlagen über 10 kW muss ab 1.1.2014 selbst genutzt oder zum Börsenpreis verkauft werden
Die volle Förderung des Stroms aus Kleinanlagen bis zehn Kilowatt bleibt, bei allen anderen wird ab dem 1. Januar 2014 nur noch 90 Prozent gefördert. Der Rest muss selbst genutzt oder zum Börsenpreis abgegeben werden.
Weiterer wesentlicher Bestandteil des Kompromisses ist das vollständige Ende der Förderung beim Erreichen von 52.000 Megawatt installierter Solarstromleistung in Deutschland.
Im Mai die Bundesländer darüber hinausgehende Kürzungspläne der Regierung mit einer Zweidrittelmehrheit im Bundesrat blockiert.

29.06.2012 | Quelle: Deutscher Bundesrat | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

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