Photovoltaik in der Schweiz: Einspeisevergütung für Solarstrom sinkt zum 1.Oktober erneut

Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK, Bern, Schweiz) senkt die Vergütungssätze für neue Photovoltaik-Anlagen zum 01.10. 2012 um durchschnittlich 15 %.

Mit dieser bereits dritten Tarifkürzung im laufenden Jahr reagiert das UVEK auf den Preisverfall auf dem europäischen Markt für Photovoltaik-Module.

Durchschnittlicher Solarstrom-Vergütungssatz für Neuanlagen sinkt auf zirka  0,26  Euro
Nach der ordentlichen Absenkung von 8 % zum 01.01.2012 (gemäß Energieverordnung, Anhang 1.2, Art. 4.1) und der zum 01.03.2012 erfolgten außerordentlichen Absenkung um rund 10 % ist dies bereits die dritte Tarifabsenkung im laufenden Jahr.
Damit sinkt der durchschnittliche Solarstrom-Vergütungssatz für Neuanlagen von 36 Rappen/kWh (ca. 0,30 €) auf 31 Rp./kWh (ca. 0,26 €) (Bandbereite je nach Anlagentyp und Größe zwischen 21.6 und 42.8 Rp./kWh. Tarife im Detail: siehe Energieverordnung).

Automatische Tarifsenkung zum Jahreswechsel
Anfang 2013 sollen die Photovoltaik-Vergütungssätze automatisch um weitere 8 % gesenkt werden. Infolge der großen Unsicherheiten der Preisentwicklung für Photovoltaik-Module überprüft das UVEK die Höhe der Vergütungssätze laufend weiter. 
Die Anpassungen zum 1. Oktober 2012 gelten nicht für Photovoltaik-Anlagen, die schon einen positiven Bescheid haben, auch wenn die Anlage erst nach dem 1. Oktober 2012 in Betrieb geht.

22.08.2012 | Quelle: Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation; Foto: SWISSOLAR | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

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