Bundesrat beschließt Gewerbesteuer-Splitting für Solarparks: Standortgemeinden profitieren künftig stärker von Photovoltaik-Freiflächenanlagen

Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) begrüßt die jüngste Entscheidung des Bundesrates, nach der Gewerbesteuereinnahmen aus Solarparks künftig zum überwiegenden Teil an die Standortgemeinde fließen.

„Dies stärkt die Identifikation von Bürgern mit großen Energiewende-Projekten“, erklärt Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des BSW-Solar. Der Branchenverband hatte sich lange dafür eingesetzt, dass Kommunen, auf deren Gebiet Photovoltaik-Parks errichtet werden, auch von den Steuereinnahmen profitieren.
 
70 Prozent der Gewerbesteuereinnahmen für die Standortgemeinde und 30 Prozent für die Betreibergemeinde
Bislang flossen die Einnahmen aus der Gewerbesteuer allein an die Gemeinde, in der der Betreiber der Photovoltaik-Anlage ansässig ist. Künftig sollen 70 Prozent der Gewerbesteuereinnahmen der Standortgemeinde und 30 Prozent der Betreibergemeinde zugutekommen.
Die Regelung gilt zunächst für die nach dem 30. Juni 2013 in Betrieb genommenen Solarstromanlagen. Nach einer Übergangszeit von zehn Jahren wird sie auf alle Photovoltaik-Anlagen ausgeweitet. Grund: Den beteiligten Kommunen soll ausreichend Zeit gegeben werden, um sich auf die geänderte Rechtslage einzustellen.

77 Prozent der Bürger befürworteten Solarparks in der Nachbarschaft
Die Akzeptanz der Errichtung von Solarparks sei in der Bevölkerung schon heute sehr hoch, betont der BSW-Solar. 77 Prozent der Bürger befürworteten die Stromerzeugung in Solarparks in der Nachbarschaft. Zum Vergleich: Ein Kohlekraftwerk stoße nur bei 9 Prozent der Anwohner auf Akzeptanz. Dies ergab eine Repräsentativbefragung von TNS Infratest Ende vergangenen Jahres im Auftrag der Agentur für Erneuerbare Energien.



17.06.2013 | Quelle: BSW-Solar / Bild: SUNfarming GmbH | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

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